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Marion Caspers-Merk
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Frage von Udo P. •

Frage an Marion Caspers-Merk von Udo P. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Frau Caspers-Merk,
mein Behindertenausweis hat die Merkzeichen G und B .In Deutschland darf meine Begleitperson in Zügen der Deutschen Bahn und öffentliche Vehrkehrsbetrieben kostenlos mitfahren . Ich möchte gerne von Ihnen erfahren wie es grundsätzlich im EU - Auslandsbereich , bei Fahrten mit den jeweiligen Bahnen in den einzrln Ländern gehand habt wird . Gilt das Merkzeichen B nur Deutschland ?

Mit freundlichem Gruß
U. Plückhahn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Plückhahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage auch die ich Ihnen sehr gerne antworte.

Es ist leider so, dass man auf Vergünstigungen wie das kostenlose Fahren mit Bus und Bahn, die schwerbehinderte Menschen in Deutschland problemlos erhalten, in anderen EU-Ländern keinen Rechtsanspruch hat. Zwar stellen die Ämter für Versorgung und Familienförderung auf Wunsch eine Bescheinigung auch in französischer oder englischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bescheinigt wird. Diese Bescheinigung kann dem Schwerbehindertenausweis beigelegt werden. Sie erleichtert mit dem Abbau sprachlicher Barrieren aber lediglich die Inanspruchnahme freiwilliger Vergünstigungen, wie etwa ermäßigte Eintrittspreise. Ein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleiche besteht auch in den anderen Ländern der Europäischen Union nicht, denn wer als schwerbehindert anerkannt wird, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt.

Die Einführung eines europäischen Behindertenausweises ist zurzeit nicht vorgesehen. Es hat zwar mehrere Vorstöße seitens einiger Europa-Parlamentarier gegeben, aber die Europäische Kommission hat sich bisher nicht veranlasst gesehen, in dieser Richtung aktiv zu werden. Allerdings wurde an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, bereits von verschiedenen Seiten die Bitte herangetragen, sich für ein neues und vor allem zeitgemäßes Design des Schwerbehindertenausweises einzusetzen. Meine Kollegin unterstützt die Forderungen nach einer Neugestaltung des Schwerbehindertenausweises. Sie hat auch bereits Gespräche mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung Familie und Frauen sowie den Nahverkehrsunternehmen geführt, um auszuloten, welche Veränderungen sinnvoll und realisierbar sind. Gegenstand der bisherigen Diskussion war unter anderem auch, ob der Schwerbehindertenausweis mehrsprachige Informationen (z. B. Englisch, Französisch) enthalten soll. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen, wäre vielleicht auch Ihrem Anliegen Rechnung getragen.

Sehr geehrter Herr Plückhahn, ich schließe aus Ihrer Anfrage, dass Sie sich vor allem für die Regelung in der Schweiz interessieren. In unserem Nachbarland ist eine unentgeltliche Beförderung ausschließlich für kriegsbeschädigte Menschen vorgesehen. Ansonsten haben behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B" die Möglichkeit, in den Schweizerischen Bundesbahnen, einschließlich der im TCV-Heft II/III Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmen, eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen.

Für weitere Informationen können Sie sich auch an den Infopunkt der Fritz-Berger-Stiftung im Glashaus Lörrach, Chesterplatz 8, 79539 Lörrach, Telefon 07621/16 122 50 wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Caspers-Merk, MdB