Frage an Marion Caspers-Merk von Roland K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr.Caspers-Merk,
Auf der Homepage des Bundestages wird der Arbeitstag eines Abgeordneten als sehr ausgefüllt beschrieben. Der kompakte Terminplan lässt Arbeiten wie z. B. das Studium von Gesetzestexten oder das Überarbeiten von Redemanuskripten erst nach dem Ende der offiziellen Termine zu, so dass die Parlamentarier oft noch zu später Stunde tätig sein müssen.
Mich würde sehr interessieren wie es Sie oder auch viele ihrer Kollegen schaffen neben einem ausgefüllten Arbeitstag noch Nebentätigkeiten nachzugehen ?
Leidet nicht zwangsläufig die Haupttätigkeit im Bundestag unter solch stattlicher Nebentätigkeit wie die Mitwirkung oder gar der Vorsitz in Aufsichtsräten ?
Auch Geschäftsführer oder Studierende sind unter ihren Kolleginnen und Kollegen zu finden.
Wird da nicht die Haupttätigkeit im Bundestag zur Nebentätigkeit ?
Im Voraus schon besten Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
R. Keser
Sehe geehrter Herr Keser,
vielen Dank für Ihre Frage. Auf meiner Profilseite bei abgeordnetenwatch.de können Sie erkennen, dass ich Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin bin. Letzteres ist streng genommen eine Nebentätigkeit, auch wenn das Bundestagsmandat eine unbedingte Voraussetzung für diese Tätigkeit ist. Ihre Frage zielt meiner Einschätzung nach aber darüber hinaus: Sie halten eine Betätigung neben dem Mandat für grundsätzlich falsch.
Damit machen Sie es sich etwas zu einfach, lässt sich doch nicht jede Tätigkeit über den gleichen Kamm scheren. Grundsätzlich teile ich die Auffassung aller meiner Kollegen, dass das Mandat im absoluten Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht. Jedoch handelt es sich bei diesen um ein Spiegelbild der Gesellschaft. Neben Beamten und Angestellten, finden sich auch eine ganze Reihe Selbständige oder Freiberufler. Nach Ende des Mandats – in der Regel sind Abgeordnete ein oder zwei Legislaturperioden im Bundestag – können Beamte ganz selbstverständlich an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Diese Möglichkeit haben Abgeordnete, die vorher selbständig waren oder in Freien Berufen gearbeitet haben, nur bedingt. Für sie ist es wichtig, dass sie auch während ihrer Abgeordnetenzeit einer Nebentätigkeit nachgehen können, um im Falle des Mandatsverlustes wieder in einen Beruf zurückkehren zu können. Wäre diese Möglichkeit nicht gegeben, wäre die Zahl der Abgeordneten mit einem selbständigen Berufshintergrund sicher geringer als heute.
In meinem Terminplan findet sich jedenfalls kein Platz mehr für eine weitere Tätigkeit. Er ist mit meinen Verpflichtungen als Mitglied des Bundestags und Regierungsmitglied hinreichend ausgefüllt. Den verbleibenden Raum fülle ich mit meinen ehrenamtlichen Tätigkeiten, etwa als Kuratoriumsmitglied der AIDS-Hilfe Freiburg.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Caspers-Merk, MdB