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Marion Caspers-Merk
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Frage von Bodo W. •

Frage an Marion Caspers-Merk von Bodo W. bezüglich Recht

Betreff: BKA Gesetzt

Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,

Wenn man eine Lehre aus der Geschichte ziehen kann, dann die, dass Macht und Gesetze missbraucht werden können. Es lohnt sich deshalb, immer wieder an die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu erinnern und vor allem daran, dass unsere Verfassung unser Land aus den Erfahrungen der Schreckensherrschaft des NS-Regimes freiheitlich gestalten wollte. Nun wollen sie im Bundestag eine Mehrheit finden um das Grundgesetz so zu ändern, dass künftig auch eine einfache Mehrheit ausreicht. Ich frage mich: Warum? Damit nicht mehr der Generalbundesanwalt sondern der Innenminister, Wolfgang Schäuble, entscheidungsbefugt (In Artikel 19 (4) Grundgesetz) Wenn sie die Terrorbekämpfung als Argument bringen dann möchte nur Erinnern das unsere Soldaten im Ausland ermordet wurden, das Terror im Ausland statt findet und das Sie ihr Leben, für was auch immer, hergegeben haben. Ist es nicht so das die Kofferbomben -Täter mit den bestehenden Möglichkeiten und Gesetzen gefasst wurden? Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung, also der absolut geschützte Achtungsanspruch des Einzelnen auf Wahrung seiner Würde, ungeachtet des Gewichts der betroffenen Verfassungsgüter jedem Eingriff des Staates entzogen bleiben muss (BVerfGE 115, 320/358 f.) Meiner Meinung nach ist die Begründung „Terrorismus“ nur ein Vorwand um somit eine weitere Kontrollmöglichkeit des Bürgers zu haben. Also warum das Vorhaben das Grundgesetz durch die Hintertür zu ändern?

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Weis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weis,

ich habe dem Gesetz zur Bekämpfung des Internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA-Novelle) am 12. November in der Tat zugestimmt. Ich sehe keinen Grund, einem normalen Polizeigesetz nicht zuzustimmen. Da das Bundeskriminalamt erstmals die Zuständigkeit für die polizeiliche Abwehr terroristischer Gefahren erhält, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Anders als sie, sehe ich in der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus durchaus eine Gefahr für Deutschland und Europa.

Vorbild für das BKA-Gesetz sind die Landespolizeigesetze und das Bundespolizeigesetz. Selbstverständlich ist das neue Gesetz strikt rechtsstaatlich. Mit der Onlinedurchsuchung nach richterlicher Anordnung vollzieht der Bund nur nach, was in den Landespolizeigesetzen bereits existiert.

Das BKA-Gesetz hat seine Grundlage in einer Verfassungsänderung, die mit breiter Mehrheit im Bundestag und Bundesrat nach der Bundestagswahl 2005 verabschiedet wurde. Da das Gesetz den Landespolizeigesetzen, von denen es 16 in Deutschland gibt, nachgebildet ist, teile ich die Verwunderung vieler meiner Kollegen darüber, dass die Mehrheit der Bundesländer dem Gesetz im Bundesrat die Zustimmung verweigert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Caspers-Merk, MdB