Portrait von Marion Caspers-Merk
Marion Caspers-Merk
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marion Caspers-Merk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heinz L. •

Frage an Marion Caspers-Merk von Heinz L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Meine frage an sie ist wegen der Artikel 53 und 107 der UN-Carta befinden wir uns völkerrechtlich immer noch im Kriegszustand.Wann wird endlich der Artikel 53 und 107 von der UN-Carta für Deutschland gestrichen und einen Friedensvertrag geschlossen.

Portrait von Marion Caspers-Merk
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Die von Ihnen erwähnten Artikel 53 und 107 der VN-Charta werden auch als Feindstaatenklauseln bezeichnet. Ich teile die Auffassung der Bundesregierung, dass diese spätestens mit dem Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen im Jahr 1973 gegenstandslos geworden sind. Mit dem Inkrafttreten der abschließenden Regelung, durch die die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet wurden (sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990), gilt dies für das vereinte Deutschland erst recht.

Die Generalversammlung wurde durch Beschluss ihrer Mitglieder (A/RES/50/52) im Jahre 1995 beauftragt, im Rahmen der Charta-Reform die Feindstaatenklauseln zu streichen. Die Staats- und Regierungschefs haben 2005 im sog. "Ergebnisdokument" des Weltgipfels die Streichung der Feindstaatenklauseln beschlossen. Dies bestätigt, dass auch nach Einschätzung der Mitglieder der Vereinten Nationen die Feindstaatenklauseln obsolet sind. Die beabsichtigte Streichung ist lediglich ein formaler Akt zur Beseitigung eines nicht mehr relevanten Teils der VN-Charta.

Aufgrund der Komplexität des Verfahrens einer Charta-Änderung lassen sich konkrete Zeitangaben, wann es dazu kommen wird, nur schwer prognostizieren. Wesentlicher Zeitfaktor ist insbesondere das durch die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen vorgeschriebene Ratifizierungsverfahren durch die Mitgliedsstaaten.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die weit überwiegende Mehrheit der VN-Mitgliedsstaaten die Feindstaatenklauseln als bereits irrelevant betrachtet, so dass die Notwendigkeit des relativ aufwändigen Verfahrens einer Charta-Änderung ausschließlich zum Zweck der Streichung dieser Bestimmungen nicht gesehen wird. Umgekehrt besteht Einigkeit, die Abschaffung der Feindstaatenklauseln im Zusammenhang mit einer umfassenden Charta-Änderung vorzunehmen, an der ein allgemeines Interesse besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Caspers-Merk, MdB