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Marion Caspers-Merk
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Frage von Hermann M. •

Frage an Marion Caspers-Merk von Hermann M. bezüglich Senioren

Wie stehen Sie zu den beabsichtigten Diätenerhöhungen? Werden Sie mit Ihrer Haltung zum Ausdruck bringen, dass die Lage der Rentner nicht so rosig ist, wie es Herr Herzog, Herr Kauder und andere Politiker formulieren? Einkommens-erhöhungen im Verhältnis von 1,1 % zu den erheblichen Über- zahlungen für unsere Abgeordneten führen bei vielen Rentnern zu Neuorientierungen bei künftigen Wahlen! Können Sie sich vorstellen, dass eine Hinwendung zur Linken im Bereich des Möglichen liegt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marten,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Diäten der Bundestagsabgeordneten. Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Und nach dem „Diäten-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1975 sind die Abgeordneten dazu verpflichtet, „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe ihres Einkommens zu bestimmen.

Ich erinnere daran: Die Abgeordnetenentschädigung ist eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Ich finde daher, dass wir eine angemessene Abgeordnetenentschädigung brauchen.

Wir brauchen aber auch eine sachliche und faire Beurteilung dessen, was man unter einer angemessenen Entschädigung versteht. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen oder abzulehnen haben? Was ist angemessen für Abgeordnete, die über die Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme zu entscheiden haben?

Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung per Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung an eine unabhängige Kommission ist daher ausgeschlossen. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben.

2007 haben wir im Bundestag eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung orientiert sich künftig an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit bis zu 100000 Einwohnern gelten. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig sind.

Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung anzuheben wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im Öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass der Tarifabschluss auch auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden.

Gemäß der oben genannten Neuregelung stünde nun zum ersten Mal eine Anpassung der Entschädigungen an. Diese fallen mit den bereits 2007 im Rahmen der Neuregelung beschlossenen Erhöhungen zusammen. Ich teile die Auffassung meines Fraktionsvorsitzenden, dass die Umsetzung dieser Regelung angesichts der öffentlichen Diskussion momentan nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Caspers-Merk, MdB