Frage an Marion Caspers-Merk von John-David B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Caspers-Merk
die UN-Kinderrechtskonvention wird heute 18 Jahre alt und es fällt mir sehr schwer zu verstehen, dass in Deutschland diese Konvention nur unter Vorbehalt gilt. Welche Vorbehalte hat die Bundesregierung gegen diese Konvention, die bis auf die USA und Somalia von allen Staaten ratifiziert wurde?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Markgräflerland
JD Barth
Sehr geehrter Herr Barth,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen sehr gerne antworte.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einstimmig die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung beschlossen. Das Problem vor dem wir stehen ist, dass für eine entsprechende Ergänzung unseres Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages notwendig ist. Es gibt jedoch Kolleginnen und Kollegen in den anderen Fraktionen, die einen Vorbehalt gegenüber diesem Schritt haben.
Ungeachtet dessen wird die SPD ihre kinderfreundliche Politik fortsetzen. Dazu zählt beispielsweise die frühe Förderung und Bildung, der Ausbau der Kinderbetreuung, die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren und die vor wenigen Tagen verabschiedete Reform des Unterhaltsrechts. Auch die Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz wird weiter auf der Tagesordnung bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Caspers-Merk, MdB