Frage an Marion Caspers-Merk von otto f. bezüglich Innere Sicherheit
sehr geehrte frau caspers-merk!
am 9.11. stimmt das parlament über die bevorrratenden datensammlung ab. ist es ihrer ansicht vertretbar, dass es zu einer umkehrung des verdachtsmomentes kommt? kann es ihrer meinung nach zulässig sein, dass ein staat sämtliche kommunikationsdaten seiner bürger sammelt und diese damit unter krimminellen generalverdacht stellt? halten sie es speziell in der bundesrepublik deutschland für möglich, dass die geheimdienste über informationen unschuldiger bürger verfügen, über die sich die gestapo und die stasi gefreut hätten? halten sie es nicht mit der geschichte deuschlands unvereinbar, dass die EU einen polizei- und überwachungsstaat einrichtet, der tausende von nazi-opfern die unter der totalherrschaft von hitlerdeuschland ihr leben lassen mussten hohn spottet? abschliessend meine erstgemeinte einschätzung zur terrorismusgefahr: diese lässt sich in deutschland per kopfdruck abschalten: oben rechts auf der fernbedienung: fernseh aus!
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
ich finde Ihren Ton sowie Ihre historischen Vergleiche völlig unangebracht. Dennoch nehme ich Ihre Ausführungen zum Anlass, einige Fehlinformationen richtig zu stellen.
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Dieser Entscheidung gingen langwierige Verhandlungen auf europäischer Ebene voraus, im Zuge derer sich Deutschland von Anfang an für den Persönlichkeitsschutz der Bürger eingesetzt hat. Während andere europäische Staaten beispielsweise eine Mindestspeicherdauer von 36 Monaten erreichen wollten, konnte Deutschland eine Beschränkung auf sechs Monate durchsetzen. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, sind wir bei unserer restriktiven Linie geblieben. So konnten wir beispielsweise verhindern, dass Angaben über aufgerufene Internetseiten dokumentiert werden. Für die Speicherung der Daten sind die Telekommunikationsunternehmen zuständig und nicht der Staat. Polizei und Staatsanwaltschaft können nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde.
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, entbehren Ihre Unterstellungen jeglicher Grundlage. Als Gesetzgeber ist es unsere Aufgabe, einerseits die Bürgerrechte zu schützen, andererseits aber auch für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung zu sorgen. Dabei müssen wir uns auch den neuen Herausforderungen stellen. Das ist verantwortungsvolle Politik und der Grund dafür, dass ich dem Gesetz zugestimmt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Caspers-Merk, MdB