Frage an Marion Caspers-Merk von hans j. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.03.07 in abgeordnetenwatch.
Ich hatte allerdings nicht danach gefragt, welchen Zweck die Beitragsbemessungsgrenze er-füllt. Dieser Rechtfertigungsversuch ist mir hinreichend bekannt.
Ich hatte gefragt ob, Sie mit mir der Auffassung sind, dass die Beitragsbemessungsgrenze den Tatbestand eines Zweiklassen-Beitragssystems erfüllt und damit nicht nur gegen das verbind-liche Gebot der solidarischen Finanzierung der GKV (§ 3 SGB V), sondern auch gegen Art. 3 GG verstößt?
Ferner hatte ich unter Hinweis darauf, dass die solidarische Finanzierung der GKV nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze wirksam ist und darüber liegende Einkünfte den effektiven allge-meinen Beitragssatz umso mehr ermäßigen, je höher die Einkommen sind - ich hatte das an der Beitragsgestaltung für die Bundestagsabgeordneten und an Ihrem an mich gerichteten Schreiben vom 15.12.2004 nachgewiesen,
gefragt, ob diese Privilegien –mit einer effektiven Beitragsbelastung von knapp 4 Prozent, bei Ihnen sogar nur knapp 2 %- gerechtfertigt, solidarisch und verfassungsmäßig sind?
Als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium –und dass Sie das sind, brauchten Sie mir nicht unbedingt zu erklären, so dumm bin ich nun auch nicht- hätte ich von Ihnen eine ehrlichere Antwort erwartet.
Darum stelle ich Ihnen meine Fragen (s.o.) noch einmal.
Antworten Sie bitte, wie man es Ihrem Amt entsprechend erwarten kann!
Mit freundlichen Grüßen