Marion Butz
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Frage von Gottfried G. •

Frage an Marion Butz von Gottfried G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Durch aktiven und passiven Lärmschutz den Fluglärm nachhaltig reduzieren

Sehr geehrte Frau Butz

was werden Sie unternehmen um den aktiven und passiven Lärmschutz, völlig unabhängig von den Prognosen des Flughafen München, bereits heute nachhaltig in unserer Region umzusetzen?

Unterstützen Sie die Forderung nach vorteilhaften, lärmmindernden und treibstoffsparenden Methoden, wie zum Beispiel kontinuierlicher Sinkflug und kürzere Endanflüge?

Ist Ihr Ziel, dass diese Methoden generell genutzt werden und der Horizontalfluganteil wesentlich reduziert wird?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass nicht die Durchschnittswerte sondern die Maximalwerte in die Berechnungen für den aktiven und passiven Lärmschutz mit einbezogen werden?

Welche Initiative werden Sie ergreifen um zu erreichen, dass in den Tagesrandzeiten und während der Nachtruhe, nur moderne und umweltfreundliche Flugzeuge eingesetzt werden?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gänßle,

vielen Dank für Ihre gute Anfrage. Entschuldigen Sie bitte die Verzögerung bei der Beantwortung, um Ihnen eine möglichst detaillierte Antwort geben zu können, habe ich mir noch zusätzliche Informationen besorgt.

Auch wenn ich, wie die FDP auf Bundes-, Landes- und Kreisebene, den Bau der 3. Startbahn unterstütze, bin ich dennoch der Meinung, dass das Möglichste getan werden muss, um die Anwohner der Flughafenregion vor Lärm zu schützen.

Den kontinuierlichen Sinkflug (CDA-Verfahren) halte ich für eine gute Möglichkeit, Lärm und Umweltbelastungen zu vermeiden. Allerdings kann dieses Verfahren nur angewandt werden, wenn es der Luftraum erlaubt, d. h. wenn nur wenige Flugzeuge im An- oder Abflug sind. Gerade aber an den Tagesrandzeiten kann so die Lärmbelastung reduziert werden. Die Entscheidung, wie der Sinkflug vorgenommen wird, trifft der Pilot. Da jedoch das CDA-Verfahren auch Treibstoff und somit Kosten spart, kommt es nach Möglichkeit zum Einsatz.

Eine weitere Möglichkeit zur Lärmvermeidung bei der Landung ist das bestehende Verbot der Schubumkehr, wenn sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Dieses Verbot muss vor allem an den Tagesrandzeiten konsequent durchgesetzt werden. Generelles Ziel muss natürlich sein, dass von den Fluglinien vor allem moderne und umweltfreundliche Flugzeuge eingesetzt werden. Sowohl die lärmabhängige als auch die luftschadstoffabhängige Landegebühr, die beide in München berechnet werden, halte ich für ein gutes Instrument, um Druck auf die Fluglinien auszuüben, ihre Flotten auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die derzeitigen Gebühren für sehr laute Flugzeuge halte ich persönlich für zu niedrig gewählt, im Falle meiner Wahl werde ich mich dafür einsetzen, dass diese - von der Regierung Oberbayern festgelegten - Gebühren noch stärker gestaffelt werden.

Auch das derzeit gültige Jahres-Lärmkontingent für die Tagesrandzeiten von 22-0 Uhr und von 5-6 Uhr stellt in Anbetracht der Lärmerzeugung moderner Flugzeuge keine wirkliche Herausforderung mehr da. Dieses sollte entsprechend des technischen Fortschritts kontinuierlich reduziert werden. Diese Kontingentregelung sowie das Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr muss aus meiner Sicht unbedingt - auch bzw. erst recht beim Bau der 3. Startbahn - beibehalten werden.

Beim aktiven Lärmschutz wie z. B. der Finanzierung von Lärmschutzfenstern sehe ich den Flughafen München ganz klar in der Pflicht, genauso wie er sich um die besonders betroffenen Härtefälle kümmern sollte.

Die alleinige Betrachtung von Lärmdurchschnittswerten halte ich übrigens für genauso wenig aussagekräftig wie die von Maximalwerten. Nur durch verschiedene Meßwerte nebeneinander kann ein klares Bild entehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Marion Butz