Wie weit müssen SPD, Grüne und FDP auf die Union zukommen, damit diese im Bundesrat für das Bürgergeld stimmt?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. In der Zwischenzeit sind die Ampel-Parteien weit auf CDU und CSU zugekommen, sodass wir dem so genannten Bürgergeld im Bundestag und im Bundestag zustimmen konnten.
Unser wesentlicher Kritikpunkt am ursprünglichen „Bürgergeld-Gesetz“ war der weitgehende Verzicht auf das Prinzip „Fordern und Fördern“. Ein Verzicht auf das Prinzip hätte einen Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik bedeutet, hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Bei den Gesprächen zwischen den CDU-regierten Bundesländern und Bundesregierung konnte – neben anderen – in einem sehr wesentlichen Punkt eine Einigung erzielt werden, nämlich bei der Mitwirkungspflicht der Leistungsempfänger.
So gilt in Zukunft eben keine sogenannte „Vertrauenszeit“, in der es praktisch keinerlei Pflichten zur Beteiligung an Weiterbildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt gegeben hätte. Es gelten auch in Zukunft vom ersten Tag des Leistungsbezugs an Mitwirkungspflichten, bei deren Verweigerung bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden können.
Bei einem weiteren wichtigen Punkt, den hohen Vermögensfreigrenzen während der sogenannten „Karenzzeit“ zu Beginn des Leistungsbezugs, haben wir ebenfalls einen Erfolg errungen: Diese Karenzzeit haben wir von zwei auf ein Jahr halbiert, die Kosten der Heizung werden in dieser Zeit nur in angemessener Höhe übernommen und die Vermögensfreigrenzen werden fast halbiert (Reduzierung beim Leistungsbezieher gegenüber den Ampel-Plänen von 60.000 Euro auf 40.000 Euro und für jede weitere Person von 30.000 Euro auf 15.000 Euro).
Wir haben schwere Webfehler beim sog. Bürgergeld beseitigt, dass bisherige Grundprinzip von "Fördern & Fordern" beim Arbeitslosengeld II beibehalten und einen Systemwechsel hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen verhindert.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja