Wie sollten Ihrer Meinung nach Kinder nach der Trennung ihrer Eltern leben, im zeitlich gleichen Umfang bei beiden Eltern oder komplett bei einem Elternteil?
AUFRECHTERHALTUNG DER FAMILIENBANDE ist die oberste Priorität
aller seit 1945 (nach der Nazi-Diktatur) geltenden deutschen und europäischen Gesetze.
KINDESENTZUG UND KINDESENTFREMDUNG, in 9 von 10 Fällen vom Vater,
ist das tatsächliche Handeln des deutschen Staates durch ‚Jugend‘-amt und
‚Familien‘-gericht, 100.000-fach jährlich, seit inzwischen 76 Jahren.
Mit gröbst möglichen Bruch der deutschen und europäischen Gesetze (GG Art. 6,
BGB §§ 1684, 1631, STGB §§ 171, 235, EMRK Art. 8).
MENSCHENUNWÜRDIG wird die Bundesrepublik Deutschland deswegen
seit vielen Jahren ungezählte Male verurteilt vom BVG (1 BvR 1620/04, 74 + 75!).
und EGMR ( zuletzt 58718/15).
WECHSELMODELL seit dem 02.10.2015 VERPFLLICHTEND auch in
Deutschland einzuführen (Europarat Resolution 2079).
Setzen Sie sich für das gesetzlich vorgeschriebene Wechselmodell ein,
damit die minderjährigen Kinder gleichberechtigten Umgang mit BEIDEN
Elternteilen haben?
Sehr geehrter Herr Z.
vielen Dank für Ihre Frage.
Da die Entscheidung zum Wechselmodell bei der Kinderbetreuung von den Eltern des Kindes getroffen werden muss und dies persönliche und situative Entscheidungen sind, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Ich finde es wichtig, dass die Eltern bei einer Trennung vor allen Schmerz und manchen Streit die Interessen des Kindes stellen. Sicher ist dies eine große Kraftanstrengung - aber die Interessen des Kindes sollten das verbindende Band der Eltern bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja