Wäre es nicht besser, die Warmmietkosten zu deckeln oder das Wohngeld höher auch fuer Geringverdiener mit etwas mehr brutto zur Verfuegung zu stellen?
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und auch den Mindestlohn weiter zu erhöhen.
Sehr geehrter Herr Czaja.
Daß das Bürgergeld so wahnsinng hoch gegenüber dem Einkommen eines Geringverdieners ausfällt liegt nicht daran, daß der Unterschied so wahnsinnig hoch wäre, sondern, daß der Mindestlohn immer noch zu niedrig ist, der Geringverdiener zuviel für Miete und Wohnnebenkosten ausgeben muss (und eben das soll der Bürgergeldempfaenger vollumfänglich bezahlt bekommen, oder?) und daß das für den Empfang von Wohngeld verhindernde, schädliche Maximaleinkommen immer noch zu hoch ist und der entsprechende Wohngeldsatz immer noch zu niedrig ist.
Sich da gegen das Bürgergeld zu stellen ist populistisch. Nicht einem Geringverdiener geht es besser, wenn das Bürgergeld nicht eingeführt wird.
Arbeit lohnt sich wenn der Mindestlohn höher ist und die vom Einkommen für die Warmmiete aufzubringenden Kosten geringer sind.
Auf Bürgergeldempfängern und Hartzern rumzuhacken, ist dagegen irgendwie lächerlich und nicht zielführend.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Scholz-Regierung hat gerade eine Reform des Wohngelds beschlossen, bei der in Zukunft deutlich mehr Menschen als bisher Wohngeld beziehen können. Das ist aufgrund der aktuellen finanziellen Situation vieler Menschen in der Sache richtig. Diese Reform ist allerdings handwerklich schlecht gemacht, sodass den Wohngeldstellen im kommenden Jahr eine Überlastung droht. Die Reform soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Aus den Kommunen wissen wir allerdings, dass die Antragsbearbeitung beispielsweise in Berlin sechs Monate beträgt, in München ist es sogar doppelt so lange. Es wäre richtig gewesen, die Kritik der Städte und Gemeinden aufzunehmen und rechtzeitig für eine reibungslose Umsetzung zu sorgen. Es darf nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter, die dringend auf die Unterstützung durch das Wohngeld angewiesen sind, monatelang warten müssen und nicht wissen, wie sie die finanziellen Belastungen tragen sollen.
Beim sogenannten Bürgergeld stehen wir zu der Erhöhung der Regelsätze zum 1.1.2023. Wir „hacken“ nicht auf Menschen herum, die Grundsicherungsleistungen beziehen, ganz im Gegenteil: Wir wollen, dass die Regelsätze erhöht werden. Gerade wegen steigender Preise brauchen die Menschen, die auf diese Hilfe angewiesen sind, jetzt schnell die höheren Regelsätze. Es geht um Solidarität und Unterstützung für die, die diese jetzt brauchen.
Leider ist die Scholz-Regierung unserem Vorschlag nicht gefolgt, die Erhöhung der Regelsätze aus dem sogenannten Bürgergeldgesetz herauszulösen. Daher haben die Länder mit Unionsbeteiligung im Bundesrat dem Bürgergeld nicht zugestimmt und es kommt zum Vermittlungsausschuss. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Dort werden wir uns erneut dafür einsetzten, dass die Erhöhung der Regelsätze zum 1.1.2023 in Kraft treten kann. An unserer Kritik am sogenannten Bürgergeld mit Blick auf die Dauer und Höhe des Schonvermögens sowie die weitgehende Sanktionsfreiheit in den ersten sechs Monaten, halten wir allerdings fest.
Für uns ist es völlig unverständlich, wie bei diesem Bürgergeld für die ersten 24 Monate ein Schonvermögen für eine vierköpfige Familie von 150.000 Euro vorhanden sein soll, zuzüglich zu einem Eigenheim – während andere nicht so viel Geld auf dem Konto haben und mit ihrer eigenen Hände Arbeit hart auch dafür arbeiten, dass dieses Bürgergeld finanziert werden kann.
Gleichzeitig sollen in den ersten sechs Monaten zukünftig Leistungen nicht mehr gemindert werden können, wenn z. B. keine Bewerbungen geschrieben werden, obwohl das vereinbart war, oder man nicht zu Schulungen erscheint.
Dabei kommen 97 Prozent der Leistungsbeziehenden gar nicht mit Sanktionen in Kontakt. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Menschen hält sich an die Regeln. Für die wenigen „Totalverweigerer“ müssen Sanktionen aber gerade auch in den ersten Monaten möglich bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja