Sind Sie als Abgeordneter durch Ihren Amtseid (Art. 56 GG) nicht verpflichtet, einem Antrag auf Prüfung der AfD-Verfassungskonformität zuzustimmen, da erdrückende Beweise gegen sie vorliegen?
Sehr geehrter Herr Czaja,
um das klarzustellen: Sie als Abgeordneter stimmen nicht FÜR ein AfD-Verbot ab, sondern stellen einen Antrag auf Prüfung der Verfassungskonformität. Bei der AfD liegen erdrückende Beweise vor, dass sie diese nicht erfüllt, wie bspw. das DIMR 2023 in einem 70-seitigen Gutachten zeigte, welches im Nov. 2024 zudem von 17 Verfassungsrechtler:innen bekräftigt wurde.
Da sie durch Ihren Amtseid gm. Art. 56 GG verpflichtet sind Schaden vom Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzuwenden, sind Sie damit, meiner Meinung nach, auch verpflichtet einem Antrag zur Prüfung beim BVerG zuzustimmen, unabhängig aller Parteiinteressen.
Sie schreiben: „Das Parteiverbotsverfahren ist zwar eine rechtliche Option, würde aber nur die Symptome behandeln. Die Ursachen selbst blieben unangetastet."
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD kann/muss weiterhin stattfinden, ist aber davon unabhängig. Dasselbe gilt auch für eine Ursachenbekämpfung.
Sehr geehrter Herr T.,
ich hatte versucht meine Sicht bereits deutlich zu machen: Die AfD muss vor allem politisch gestellt und ihre Ideologie argumentativ entlarvt werden, anstatt ihr durch ein langwieriges Verbotsverfahren die Möglichkeit zu geben, sich als Opfer darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja