Frage an Mario Czaja von Waltraud J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Czaja,
wie weit ist die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Neuordnung der Tätigkeitsfelder der Sozialkommissionen gediehen? Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
W. J.
Sehr geehrte Frau J.,
vorab eine kurze Bitte:
Ihre Frage fußt auf meiner Tätigkeit als Senator und damit der exekutiven Funktion und nicht meiner Abgeordnetentätigkeit, für die diese Seite hier vor allem bestimmt ist. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu direkt an mein Büro. Die Daten finden Sie auf der Internetseite meiner Verwaltung: http://www.berlin.de/sen/gessoz/
Nun aber zur eigentlichen Frage:
Am 2.08.2016 hat der Senat die Vorlage aus meinem Haus zur Neuregelung der Verwaltungsvorschiften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich beschlossen. Diese tritt am 30.09.2016 in Kraft. Diese Verwaltungsvorschriften regeln die Art und Weise der Arbeit der Sozialkommissionen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist gesetzlich festgelegt im Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätigen Personen sowie der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes.
Vorab hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eine Umfrage in den Bezirken durchgeführt, ob eine Neufassung der Verwaltungsvorschriften gewünscht werde. Die Mehrheit der für Gesundheit und Soziales zuständigen Amtsleiter hatte sich darin für eine Neufassung und Überarbeitung ausgesprochen und eine bezirksübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat über Änderungen und Ergänzungsmöglichkeiten diskutiert.
Die Landesseniorenvertretung Berlin und der Landesseniorenbeirat Berlin haben eine Stellungnahme zur Änderung der Verwaltungsvorschriften über den ehrenamtlichen Dienst abgegeben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat unter Abwägung der ausgetauschten Argumente in der Sitzung vom 10.03.2016 den Amtsleiterinnen und Amtsleitern Soziales den Entwurf vorgestellt. In der Sitzung vom 02.06.2016 haben sich die Amtsleiterinnen und Amtsleitern mit den Änderungen der Entwurfsfassung einverstanden erklärt. In der Sitzung der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte am 15.06.2016 wurde über die Änderungen der Verwaltungsvorschriften informiert. Wir sind also einen großen, wichtigen Schritt gemeinsam weitergekommen.
Ich finde, dass Menschen die sich als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes für andere engagieren, einen unverzichtbaren Beitrag für das gute Zusammenleben in unserer Stadt leisten. Durch ihre Unterstützung können einsame oder kranke Menschen weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben, können soziale Begegnungsstätten längere Öffnungszeiten anbieten und ältere Menschen werden zu runden Geburtstagen oder Jubiläen persönlich geehrt. Angesichts einer zunehmende älter werdenden Stadt ist dieser wertwolle Einsatz von waschender Bedeutung. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift haben wir die Grundlagen dafür geschaffen, aktiv für die Arbeit des ehrenamtlichen Dienstes zu werben und viele Menschen von der Bedeutung dieses Ehrenamtes überzeugen zu können.
Mit freundlichen Grüßen und besten Dank auch für Ihre Arbeit
Ihr Mario Czaja