Frage an Mario Czaja von Eva Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Czaja,
ich möchte gerne wissen, wie Sie das LAGeSo so aufstellen wollen, dass Vermieter, die Zimmer/Wohnungen an Geflüchtete vermieten, schnell und zuverlässig ihre Miete bekommen. (Wir warten z.B. seit dem 21.03.2016 auf uns zustehende Miete und setzen jetzt auf die Hilfe durch das Sozialgericht Berlin.) Was meinen Sie, wie viele Vermieter überhaupt Geflüchtete in den Bewerberkreis für mögliche Zimmer/Wohnungen aufnehmen ,wenn das LAGeSo über Monate die Miete schuldig bleibt?
Ich möchte auch gerne wissen, wie Sie die Mitarbeitenden am LAGeSo so schulen wollen, dass sie ehrenamtliche Unterstützer_innen von Geflüchteten nicht wie lästige Elemente betrachten und behandeln sondern Engagement wertschätzen?
Freundlichen Gruß
E. Z.
Sehr geehrte Frau Z.,
vorab eine kurze Bitte:
Ihre Frage fußt auf meiner Tätigkeit als Senator und damit der exekutiven Funktion und nicht meiner Abgeordnetentätigkeit, für die diese Seite hier vor allem bestimmt ist. Ich möchte Sie daher bitten, wie in der Vergangenheit auch, direkt an meine Mailadresse im Senat zu schreiben.
Nun zur Sache selbst:
Dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) - bislang: LAGeSo - ist es wichtig, bleibeberechtigten Flüchtlingen möglichst schnell zu einer förderfähigen Wohnung zu verhelfen. Die Unterbringung in Wohnungen ist für die Menschen die beste Form des Wohnens und darüber hinaus ist sie die für das Land Berlin die kostengünstigste Lösung.
Derzeit verzeichnet das Mietsachgebiet des LAF (vormals LAGeSo) eine erhöhte Nachfrage, weil die vielen Menschen, die im letzten halben Jahr zu uns gekommen sind und jetzt eine Anerkennung erhalten, zunehmend in den Wohnungsbezug drängen. Daher wird in diesem Bereich weiter Personal aufgestockt. Um die Arbeit zu erleichtern, arbeitet das Land Berlin mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) zusammen, das die Vorprüfung der Wohnungsangebote übernimmt. So soll sichergestellt werden, dass nur solche Wohnungen zur Genehmigung vorgelegt werden, die auch nach der AV Wohnen förderfähig sind, d.h. den dort festgelegten Mietobergrenzen bzw. Heizkostenpauschalen entsprechen. Selbstverständlich arbeiten die Mitarbeiter des LAF und des EJF auch gerne und gut mit ehrenamtlichen Helfern zusammen. Werden dabei Härtefälle zur Kenntnis gebracht, werden diese nach Möglichkeit vorgezogen.
Durch die gegenwärtige starke Nachfrage kam es teilweise bei der Zahlung von Kaution und 1. Mietzins zu Verzögerungen von bis zu vier Wochen nach Vertragsabschluss. Warum für eine im März bezogene Wohnung noch keine Zahlung erfolgt ist, müsste im Einzelfall geklärt werden. Gerne kümmern wir uns darum. Bitte senden Sie den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum des Hauptmieters an buero.mario.czaja@sengs.berlin.de, damit wir der Sache nachgehen können.
Damit eine angebotene Mietwohnung möglichst schnell genehmigt werden kann, ist es allerdings wichtig, dass der folgende Prozess eingehalten wird:
1. ) Der Antragsteller /Flüchtling oder Asylbewerber lässt sich einen Termin in der Beratungsstelle des EJF (Haus M auf dem GZSM-Gelände, Turmstr. 21) geben und legt dort sein Wohnungsangebot vor.
2. ) Das EJF nimmt dann die Vorprüfung vor; ist die Wohnung genehmigungsfähig nach der AV Wohnen, teilt das LAF seine Zustimmung dem Antragsteller in einem Bescheid mit.
Die Tabelle mit den Mietobergrenzen nach der AV Wohnen finden Sie hier: https://www.ejf.de/fileadmin/user_upload/pics-einrichtungen/fluechtlingsarbeit/Fluechtlingsberatung/Angemessenheitsgrenzen_Stand_1_2016.pdf
3. ) Der Antragsteller kann mit dem positiven Bescheid des LAF den Mietvertrag beim Vermieter unterschreiben.
4.) Letzter Schritt: der Antragsteller bekommt einen Termin bei einem Sachbearbeiter des LAF, bei dem der 1. Mietzins und Wohnbeihilfen ausgezahlt werden. Dabei wird auch der Darlehensvertrag für die Zahlung der Kaution abgeschlossen, hier müssen alle volljährigen Familienmitglieder, die in der Wohnung leben werden, mit unterschreiben.
Die Wohnung wird dann ins System eingegeben, sodass ab diesem Zeitpunkt die Miete immer zum 3. d. Monats automatisch an den Vermieter überwiesen wird und keine weiteren Vorsprachen nötig werden. Aufgrund des aktuellen hohen Andrangs im Mietsachgebiet kommt es bei diesem letzten Vorsprachetermin derzeit zu den o.g. Verzögerungen. Dem Vermieter einer vom LAF genehmigten Wohnung werden jedoch sämtliche offenen Forderungen sowie die Kaution rückwirkend bezahlt.
Unsere Mitarbeiter schätzen das ehrenamtliche Engagement und bringen dies auch meist zum Ausdruck. Sollte es im Einzelfall zu Irritationen gekommen sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass in den schweren Monaten des hohen Flüchtlingszugangs die Mitarbeiter immense Anstrengungen geleistet haben, um die Aufgabe zu bewältigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja