Frage an Mario Czaja von Felix W.
Stimmen Sie für die Babauung des Tempelhofer Feldes mit temporären Flüchtlingunterkünften ?
Man könnte einer temporären Bebauung für Flüchtlingsunterkünfte zustimmen, wenn diese später wieder entfernt werden, und nicht etwa eine feste Bebauung im Anschluss erfolgt,
wogegen sich ja nun der Volksentscheid erfolgreich gewehrt hat.
Diese müsste dann klar formoliert sein.
Sehr geehrter Herr Wahnschaffe,
Berlin ist wie alle anderen Bundesländer auch seit Längerem mit der derzeit schwierigen Situation von enorm steigenden Zugangszahlen von Flüchtlingen konfrontiert. Anfang September 2015 hat der Zugang allerdings eine noch nie dagewesene Qualität erreicht. Die Ereignisse in Ungarn haben dazu geführt, dass wir erstmals einen Zugang von mehr als 1.000 Asylbegehrenden an einem einzigen Tag verzeichneten. Insgesamt kamen im Jahr 2015 ca. 80.000 Menschen nach Berlin, von denen 55.000 in Berlin für den Zeitraum ihres Asylverfahrens verblieben.
Oberstes Ziel bleibt für uns, Obdachlosigkeit zu vermeiden, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Mit der Errichtung von sechs Wohncontainerstandorten im Sommer 2015 sowie der Ertüchtigung der Köpenicker Allee in Karlshorst, des Rathaus Wilmersdorf, der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne in Spandau und der Belegung von Messehallen haben wir in Landes- und Bundesimmobilien kurzfristig große Kapazitäten aufbauen können. Dennoch waren diese nicht ausreichend, um alle Personen, die in Berlin Schutz suchten, unterzubringen.
Aus diesem Grund müssen wir alle Möglichkeiten prüfen, um weitere Unterkunftskapazitäten bereitstellen zu können. Dazu gehören auch Flächen des Flughafen Tempelhof. Trotz unterschiedlicher rechtlicher Bewertungen, ob für die Realisierung von temporären Bauten eine Gesetzesänderung notwendig sei, hat sich der Senat für diesen Weg entschieden und hierzu auch frühzeitig den Dialog mit unterschiedlichen Akteuren gesucht. Ich denke, dass die Gesetzesänderung ein transparentes Verfahren darstellt, welches darüber hinaus sicherstellt, dass eine Abweichung vom Ergebnis des Volksentscheides nur aufgrund der aktuellen Unterbringungssituation und lediglich provisorisch erfolgt. Die hierfür notwendigen Änderungen wurden nun auch auf Initiative der CDU-Fraktion in den Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses öffentlich diskutiert.
Das Gesetz sieht eine zeitliche Befristung bis 2019 und eine klare Begrenzung der potenziellen Flächen vor.
Unterkünfte mit einer hohen Anzahl von Personen gehen mit großen Herausforderungen einher. Daher haben wir beispielsweise mit den umliegenden Krankenhäusern dezentrale Konzepte zur gesundheitlichen Versorgung abgestimmt, sodass eine medizinische Betreuung direkt in den Unterkünften möglich ist.
Parallel arbeiten wir gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an der Realisierung von dezentralen Modularen Bauten, um sukzessive die Nutzung von Notunterkünften reduzieren zu können und eine gleichmäßige Verteilung in der gesamten Stadt zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja