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Mario Czaja
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Frage von Brigitte S. •

Frage an Mario Czaja von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Czaja,

ich gehe davon aus, dass Sie sich auch als Abgeordneter mit Vorkehrungen zum Schutz von Privatgeheimnissen z.B. im Sozial- und Gesundheitswesen zu befassen haben.

Ist es Ihnen in dem Zusammenhang möglich, rasch in Erfahrung zu bringen, wie die Jugendämter Berlins grundsätzlich damit umgehen? Könnten Sie bitte bei den Ämtern anfragen und z.B. zunächst in Erfahrung bringen, ob und ggf. wie das Jugendamt Neukölln die 12 Fragen zum Datenschutz und zu Haftungsfragen nach dem Grundsatzurteil beantwortet hat, welche hier 2013 gestellt aber nicht beantwortet worden waren (Link 1, Link 2).

Insbesondere interessiert mich als Leipzigerin in dem Zusammenhang Ihre Rechtsauffassung - und Erwartungshaltung zum pflichtgemäßen Umgang Ihrer städtischen Bediensteten - mit den Geheimnissen Dritter (bzw. mit Gerüchten über Dritte), nachdem auch die GRÜNE Stadträtin (und Ärztin) KREFFT -und vorher auch Bundespolitikerinnen - auf entsprechende sehr konkrete Fragen hierzu (Link 3) seit Anfang 2013 (!!!) beharrlich schweigen.

Wie müssen die Berliner Bediensteten entsprechend Ihrer Vorgaben z.B. mit - womöglich unrichtigen - Aussagen von Kindergärtnerinnen oder auch - bekanntlich noch nicht einmal geschäftsfähigen - Kindern über Eltern umgehen, die den städtischen Bediensteten irgendwie bekannt oder "anvertraut" werden?

Gibt es zu solchen Grund- Fragen eine Grund- Wertentscheidung der Bundes- CDU und / oder von Kirchengremien unter Bezugnahme auf die einschlägigen christlichen Verhaltens- Verbote (z.B.: "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden...")?

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schneider
AG Recht / Psychiatriemißbrauch

Link 1 http://www.abgeordnetenwatch.de/marko_preuss-156-49773--f374552.html#q374552
Link 2 http://www.abgeordnetenwatch.de/marko_preuss-156-49773--f404707.html#q404707
Link 3 http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_krefft-642-44844--f367094.html#q367094

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schneider,

Sie fragen, wie die Jugendämter mit der gesetzlichen Vorgabe zum Schutz von Privatgeheimnissen umgehen. Diese Frage lässt für mich den Schluss zu, dass Sie daran Zweifel haben und eine schlechte Erfahrung mit einem Berliner Jugendamt gemacht haben. Da dies auf einen sehr individuellen und damit persönlichen Hintergrund schließen lässt, möchte ich Ihnen empfehlen, sich an den Petitionsausschuss des Bezirks oder des Berliner Abgeordnetenhauses zu wenden.

Dort kann Ihr Anliegen individuell und hoch kompetent beantwortet und ggf. unterstützt werden.

Sie finden alle wichtigen Informationen dazu unter: http://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Ausschuesse/17.Wahlperiode/Petitionsausschuss

Mit freundlichen Grüßen

Mario Czaja

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