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Frage von Torsten K. •

Frage an Mario Czaja von Torsten K. bezüglich Soziale Sicherung

Warum werden Geringverdiener/Wohngeldempfänger in Berlin gegenüber Arbeitslosen sozial massiv diskriminiert, - warum wird ihnen kulturelle Teilhabe (Sozialpass/Berlinpass) verweigert? http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass/

In Frankfurt, Leipzig, München... gelten hingegen Einkommensgrenzen:
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2977
http://www.leipzig.de/de/buerger/service/dienste/soziale/wirtschaft/15562.shtml
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Muenchen-Pass.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kulick,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. September 2013. Gerne möchte ich auf Ihre Frage eingehen.

Der "berlinpass" stellt als Fortentwicklung des ehemaligen "Berlin-Ticket-S" grundsätzlich ein freiwilliges und zusätzliches Angebot des Landes Berlin dar, das weit über die gesetzlichen Leistungspflichten hinausgeht und aktuell nur für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII , Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorgesehen ist. Hierbei handelt es sich um den Nutzerkreis, der vormals einen Anspruch auf das ehemalige "Berlin-Ticket-S" hatte, so dass der zum 01.01.2009 eingeführte "berlinpass" lediglich die bereits bestehenden Angebote zusammengefasst hat. Eine Ausweitung der Angebote im Bereich der kulturellen Teilhabe ist mit dem "berlinpass" nicht erfolgt, denn über Art und den Umfang der Angebote in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit und Bildung entscheidet jeder Anbieter auf freiwilliger Basis selbst. Selbst wenn der Berechtigtenkreis erweitert werden würde, geht damit keine Garantie einher, dass die Anbieter nach Vorlage des "berlinpass" auch entsprechende Vergünstigungen gewähren. Denn auch der anspruchsberechtigte Personenkreis für den Erhalt der Vergünstigungen wird von den Anbietern selbst festgelegt. Finanzielle Zuschüsse des Landes Berlin gibt es für die Anbieter nicht.

Neben der Möglichkeit, in den Berliner Freizeit- und Kultureinrichtungen auf die Eintrittspreise entsprechende Ermäßigungen zu erhalten, ist die wichtigste Funktion des "berlinpass" die Möglichkeit des Erwerbs der ermäßigten Monatskarte (Berlin-Ticket-S) bei den Berliner Verkehrsbetrieben. Die Berliner Verkehrsbetriebe stellen das Berlin-Ticket-S jedoch nicht kostenneutral zur Verfügung, sondern das Land Berlin zahlt pro Nutzer einen entsprechenden finanziellen Ausgleich an die Berliner Verkehrsbetriebe. Die Ausgleichskosten betragen jährlich mehr als 11 Mio. Euro, so dass der Senat mit Beschluss vom 29. Juli 2008 über die die Vorlage zur Einführung des Sozialpasses im Land Berlin den Berechtigtenkreis in dieser Weise festgelegt hat. Mir ist natürlich bewusst, dass es an der Schnittstelle zwischen geringfügigem Einkommen und Leistungsbezug bei vielen Personen auch immer zu Härtefällen kommen kann. Daher würde auch ich es begrüßen, wenn noch weitere Personengruppen mit geringem Einkommen in den Nutzerkreis des "berlinpass" einbezogen werden könnten. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage des Landes Berlin ist dies aber derzeit nicht realisierbar.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Czaja

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