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Mario Czaja
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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Mario Czaja von Elisabeth S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Senator für Gesundheit, Herr Mario Czaja,

Für die Interessen der Mieter, welche über das sogenannte Modrow-Gesetz ab 1. Juli wegen ihrer Kaufverträge Schwierigkeiten hatten setzten Sie sich gegenüber dem damaligen Senator Dr. Thilo Sarrazin sehr gut ein. In der Annahme, dass das Wohl des kleinen Mannes Ihnen am Herzen liegt, gehe ich sicher nicht fehl? Darum wende ich mich nun mit einem gewaltigen Anliegen an Sie. Bitte stellen Sie eine Große Anfrage an den Senat für Finanzen:
1. Exestiert eine Vorschrift, oder sollte sie erarbeitet werden? Damit jeder Bezirk über eine Bestandsliste verfügt, in der jede einzele grunderneuterte Mietwohnung, jeder Förderzuschuss, jeder Mieter oder Pächter eingetragen ist, der Vermögensvorteile zog aus nicht zurückzahlbaren Zuschüssen?
2.)Welche Vorsorge gibt es, bzw. sollte es geben zur Verhinderung für spekulative Geschäfte, zur Sicherung der Ablöse für die Werterhöhung der Grundstücke, denn eine Unterschrift allein bringt im Todesfall gar nichts!
a) Wer trägt die Vor- und Nachteile aus Restkrediten von untergegangenen Wohlfahrtsgesellschaften? Denn werden diese vorzeitig im Handelsregister gelöscht mangels Masse, macht es wenig Sinn sie zu verklagen.
3.) Weshalb blockieren Juristische Abteilungen die Rechtswegesicherheit, die zu 100% gegeben ist, gemäß BGB § 1092 (Unübertragbarkeit von Wohnungsbesetzungsrechten) u. Schuldnerschutzgesetz (Inkraftsetzung 8.8.08) Fördervertrag 0613497K VI B 12 Blatt 5235N u. 14167N Dorotheenstr. 16, 12557 Berlin, Flur 182 u. 181, Warum müssen Fördermieter an einen Kreditbetrüger die doppelte Höhe an Miete zahlen u. dazu Verwaltung und Instandhaltung als
Betriebskosten?
4.) Befindet sich eine Vorschrift in Arbeit, so dass notleidende Restkredite automatisch auf die Grundschuldsicherungsgeber übergehen, damit jeder Ausfall von Ablöse verhindert wird?
5.) Was macht der Senat, damit Kreditbetrügereien und Steuerumgehungsgeschäften ein Ende gesetzt wird?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schwabe,

vielen Dank für Ihre anerkennenden Worte für unser Engagement bezüglich der Betroffenen des Modrow-Gesetzes.

Sie schreiben mir auf abgeordnetenwatch und daher ist diese Antwort bitte auch in meiner Funktion als Abgeordneter zu verstehen. Darauf möchte ich deshalb hinweisen, da ich als Senator für Gesundheit und Soziales nach dem Geschäftsverteilungsplan des Senat diesen Sachverhalt an den Senator Michael Müller bzw. Herrn Senator Dr. Ulrich Nussbaum verweisen müsste.

Ich habe mich Ihrer Fragen angenommen und mich mit den fachlich zuständigen Kollegen meiner Fraktion abgestimmt. Leider wird die Zielrichtung einiger Fragen nicht ganz klar, sodass ich Ihnen gern für konkrete Nachfragen zur Verfügung stehe.

Eine unter 1.) beschriebene Liste existiert unseres Wissens nach nicht. Bei Zuschüssen, die aus Mitteln der EU mitfinanziert werden, sind diese Informationen im Internet veröffentlicht. Einer weiterreichenden, derart detaillierten Auflistung, die jede Mietwohnung, jeden Mieter und Pächter erfasst, stehen allerdings nach Einschätzung von Experten meiner Fraktion datenschutzrechtliche Bedenken entgegen.

Zu 2.) Insolvenzen von Wohnungsbaugenossenschaften haben in den letzten Jahren kaum eine Rolle gespielt. Sollten Sie allerdings dennoch Ansprüche gegen eine insolvente Gesellschaft haben, können Sie diese unabhängig von den Eintragungen im Handelsregister geltend machen. Hier sollte allerdings eine individuelle juristische Bewertung für den jeweiligen konkreten Fall erfolgen.

Zu 3.) Für die Mietabrechnung nach Wohnungsbauförderung gibt es seit Jahrzehnten ein Berechnungsschema, welches wiederholt vor Gericht verhandelt und bestätigt worden ist. Sofern ein Überschuss durch die Mieteinnahmen erzielt wird, dient dieser der Tilgung. Zur Bewertung, ob eine entsprechende Höhe im Einzelfall gerechtfertigt ist, sollte eine individuelle juristische Beratung herangezogen werden.

Zu 4.) Auch hier sollte der Einzelfall bewertet werden. Grundsätzlich gibt es keinen automatischen Übergang. Sicherungsgeber sichern einzelne, konkrete Ansprüche ab. Dies soll verhindern, dass ein Sicherungsgeber für Ausfälle einstehen muss, die zum Zeitpunkt der Sicherung für ihn noch nicht absehbar waren. Ein automatischer Übergang würde dadurch den jeweiligen Sicherungsgeber benachteiligen.

Zu 5.) Das Bankenwesen unterliegt einer bundesgesetzlich geregelten Aufsicht. Bei Verstößen gegen geltendes Recht und Regeln ermittelt die Staatsanwaltschaft. Bei Kreditbetrug ermitteln die Banken nicht zuletzt auch in eigenem Interesse.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Sollten sich daraus Nachfragen ergeben, wenden sich am besten an den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter unserer Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Herrn Norbert Loga. Die Kontaktdaten gebe ich Ihnen gern, wenn Sie mir an meine Mailadresse post@marioczaja.de diese Bitte schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Czaja

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