Wie finden Sie es, dass Grüne Abgeordnete der Stadt Potsdam für die Verkleinerung des Volksparks stimmen und damit gegen § 30 BNatSchG i.V.B.m. § 18 BbgNatSchAG u. BitopschutzVO verstoßen?
Sehr geehrte Frau Schäffer, die Stadt Potsdam plant, den Volkspark weiter zu verkleinern. Für den Bau von Eigentumswohnungen wurden Individualsportler und Familien von öffentlichen Flächen vertrieben. Nunmehr steht eine B-Planänderung bevor. Auch der Remisenpark soll zugunsten von Vereinssport (Fußball) weichen. Geplant ist, die gesetzlich geschützten Streuobstwiesen als besonders artenreiches Biotope zu bebauen. Obwohl Streuobstanbau in Deutschland durch die Kultusminister der Länder am 19.03.21 als immaterielles Kulturerbe (UNESCO) bestätigt wurde. Damit schwindet nicht nur ein kultureller Erfahrungsraum sondern auch ein ökologisch wertvoller Lebensraum f. Tier- u. Pflanzenarten, der dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt u. im Entwurf des Insektenschutzgesetzes Berücksichtigung findet. Das alles mit dem Segen der Grünen im Potsdamer Stadtparlament! Gerade diese Partei hätte für den Erhalt kämpfen müssen... Vor diesem Hintergrund wirkt Ihre Partei auf mich sehr unglaubwürdig.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage! Bitte entschuldigen Sie die sehr späte Rückmeldung. Das Büro von Annalena Baerbock hatte ja bereits ausführlich geantwortet. – Die Stadtverordnetenversammlung hat am 1. Juni 2022 erneut bezüglich des Sportplatzes am Lerchensteig bzw. der Ausweichstandorte debattiert, worauf ich Sie hiermit aufmerksam machen möchte. Dabei wurde die Aufhebung des Beschlusses 19/SVV/0382 "Sportplatz am Lerchensteig realisieren" beschlossen. Die dazugehörigen Informationen finden Sie hier: https://egov.potsdam.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=35017.
Demnach haben sich die Stadtverordneten final gegen den Standort am Lerchensteig entschieden. Die aktuellen Pläne und Überlegungen der Stadt sehen folgendermaßen aus:
„Die Standorte Remisenpark und Habichtweg sollen im Rahmen eines offenen Werkstattverfahrens in Federführung des städtischen Planungsbüros des Geschäftsbereichs 4 mit öffentlicher Beteiligung geprüft, bewertet und miteinander abgewogen werden. Bevor dieses Werkstattverfahren gestartet wird, soll für die Standorte Remisenpark und Habichtweg eine vergleichende Machbarkeitsstudie erfolgen. Innerhalb der Verwaltung wurde die Machbarkeitsstudie begonnen inhaltlich und methodisch vorzubereiten [sic]. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens werden wiederum Grundlage für weitere konkrete Planungsschritte sein. Aufgrund von Personalengpässen im Rahmen der pandemiebedingten Aufgaben der Verwaltung konnte die Vorbereitung nicht abgeschlossen und daher die Machbarkeitsstudie noch nicht ausgelöst werden. Ohne eine Aussage des Eigentümers der Deponie Habichtweg zu den Untersuchungen der Deponieablagerungen ist jedoch eine Einschätzung darüber nicht möglich, ob dieser Standort für einen Sportplatz überhaupt zur Verfügung stehen kann. Ohne diese Aussage ist es nicht sinnvoll, diesen Standort in eine vergleichende Untersuchung zu anderen Standorten im Bornstedter Feld einzubeziehen. Das Gutachten bleibt insoweit abzuwarten.“
Da es sich um eine kommunalpolitische Entscheidung handelt, sind meine Möglichkeiten, auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen, sehr begrenzt. Falls eine Bebauung des Remisenparks gegen gesetzliche Regelungen verstoßen würde, wird dies sicher im anstehenden Prüf- und Werkstattverfahren thematisiert. Davon bin ich überzeugt. Insofern vertraue ich darauf, dass Ihre Sorgen und Wünsche in dem Verfahren Platz finden und mögliche Gesetzeskonflikte vorab genauestens geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Schäffer