Sollten die Verantwortlichen für den Sabotageakt in Jänschwalde hart bestraft werden? War die von ihnen ausgehende Gefahr unmittelbarer und größer als jene, die von Maskenverweigerern ausging?
Die Fragen beziehen sich auf die versuchte Stilllegung des Kraftwerks Jänschwalde durch Mitglieder der sogen. „unfreiwilligen Feuerwehr“ [1], [2]. Der zweite Teil der Frage stellt eine Relation zu Personen her, die sich bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen weigerten, Masken zu tragen, vgl. [3].
[1] https://mik.brandenburg.de/mik/de/detail-pm-und-meldungen/~19-09-2022-sabotageakt-in-jaenschwalde
[2]
https://www.niederlausitz-aktuell.de/spree-neisse/jaenschwalde/216561/kohlekraftwerk-jaenschwalde-wird-von-aktivisten-blockiert.html
[3]
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marie-schaeffer/fragen-antworten/unterstuetzen-sie-die-forderung-nach-einer-amnestie-bzw-einstellung-von-verfahren-wegen-verstoessen-gegen
Sehr geehrter Herr M.,
einerseits sprechen Sie von laufenden Verfahren zu denen ich mich als Abgeordnete nicht äußern möchte und kann. Andererseits handelt es sich bei der Bemessung von Bußgeldern und anderer Strafen um ordnungsrechtliche und/oder juristische Verfahren. Deshalb sehe ich mich als Landtagsabgeordnete nicht in der Position zu etwaigen vermeintlich milderen oder härteren Strafen Stellung zu nehmen, andere Strafmaße in laufenden Prozessen zu fordern oder juristische Entscheidungen zu verurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Schäffer