Wie wollen Sie verhindern, dass legal erworbenes Cannabis nicht an Kinder und Jugendliche weitergegeben wird?
Sehr geehrte Frau Schäffer,
vielen Dank für Ihre Antwort. leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet, ich hoffe das Sie das nachholen. Der Genuss von Suchtmitteln wirkt sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus stimmen Sie mir zu? Sie behaupten, dass das Verbot von Cannabis den Verbrauch unter Jugendlichen ansteigen lässt. Wie kommen Sie darauf? Sollte der Genuss von Cannabis ihrer Meinung nach bei Straftaten strafmildernd auswirken.
Was hat Ihre Partei seit Regierungsbildung für Prävention unternommen?
MfG
U. K.
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum bundespolitischen Thema der Cannabislegalisierung.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumierten rund 4,5 Millionen aller Erwachsenen in Deutschland, im Alter von 18 bis 64 Jahren, in den letzten 12 Monaten Cannabis und das aktuell noch unter extrem unsicheren Bedingungen.
Momentan lässt sich nicht nachvollziehen, welche Beimischungen und Verunreinigungen in Cannabisprodukten vom Schwarzmarkt vorhanden sind. Durch bestimmte Beimengungen steigt das Risiko der Abhängigkeit und des Übergangs zu anderen Drogen. Verunreinigungen wie Blei oder Teer sind ein zusätzliches Risiko für die Gesundheit. Das wird mit der Möglichkeit der legalen Abgabe eingedämmt. Denn dadurch werden sichere und kontrollierte Wege des Kaufs für Erwachsene geschaffen und dem Schwarzmarkt einen Großteil der Käufer*innen entzogen.
Trotzdem gilt, wie auch für die legalen Drogen Alkohol und Tabak, dass Cannabis schädlich ist und das besonders für junge Menschen, für die eine zunehmende THC-Konzentration und andere Zusatzstoffe in den Schwarzmarktprodukten besonders gefährlich sind. Um jedoch meine Kollegin, Kirsten Kappert-Gonther (MdB), zu zitieren: „der Dealer fragt nicht nach dem Personalausweis.“ Genau diese Kontrolle schafft der Bundestag aber durch die neuen Formen der legalen Abgabe, ähnlich wie es bereits durch die Altersregelungen bei der Abgabe von Alkohol praktiziert wird.
Wie beim Alkohol werden durch diese Altersgrenzen keinesfalls alle minderjährigen Konsument*innen vom Konsum abgehalten. Nun können aber die Präventionsarbeit und die Strafverfolgung auf einen viel kleineren Teil der Konsumierenden eingeschränkt und der gezielte Schutz von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum der Drogenpolitik gesetzt werden.
Zudem wird so eine klare Grenze zwischen legalen und illegalen Konsum gezogen. Zur Prävention gehört aber genauso keine Werbung für Cannabisprodukte zuzulassen, ein Verbot von fruchtigen Aromen, von bunten und kaufanregenden Verpackungen und den Zutritt für unter 18-jährige zu Verkaufsstellen/ Cannabis-Clubs zu untersagen. Einher mit der Legalisierung werden Aufklärungskampagnen über Konsumrisiken und Wechselwirkungen gehen, die speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten werden.
Gleichzeitig müssen auch für die anderen legalen Drogen die Prävention für Kinder und Jugendliche verstärkt werden und ähnliche Maßstäbe wie in der Debatte um die Cannabis-Legalisierung angelegt werden. Auf verschärfte Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin haben sich die Koalitionsfraktionen im Bund in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.
Abschließend möchte ich betonen, dass durch die Neuregelung des Umgangs mit Cannabis auch die Justiz und Polizei entlastet werden wird, da nicht mehr wegen Kleinstmengen Strafverfahren eingeleitet werden. Ich empfehle hierzu den Artikel aus der MAZ am 15.02.24 „Jugendrichter warnt bei Cannabis vor Angstmacherei“. Die Umstellung zum selbstbestimmten, legalen Konsum von Erwachsenen wird die Möglichkeit der besseren strafrechtlichen Kontrolle der Überreste des Schwarzmarktes und von minderjährigen Konsument*innen erleichtern und langfristig zum Kinder- und Jugendschutz beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Schäffer