Unterstützen Sie die Forderung nach einer Amnestie bzw. Einstellung von Verfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht im Außenbereich wie sie in den 2 letzten Wintern bei Versammlungen galten?
Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach §5 Abs. 9 IfSG stellte hierzu keine Evidenz fest [1], Zitat: „Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich ungleich stärker als im Außenbereich ist, sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben.“
Sehr geehrter Herr M.,
ich verstehe das von Ihnen genannte Zitat so, dass eine Maskenpflicht durchaus im Außenbereich empfohlen wird, insofern es sich um einen „Ort mit einem erhöhten Infektionsrisiko“ handelt. Dazu gehören meines Erachtens Versammlungen, bei denen die Abstandregeln nicht eingehalten werden können oder absichtlich ignoriert werden.
Ich sehe allgemein keine Veranlassung, mich für eine Amnestie bzw. die Einstellung von Verfahren gegen Maskenverweiger*innen einzusetzen. – Es fällt mir persönlich äußerst schwer, Verständnis dafür aufzubringen, wenn eine einfache Maßnahme abgelehnt wird, die nicht nur die Einzelperson, sondern vor allem ihre Mitmenschen schützt.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Schäffer