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Marie Schäffer
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Frage von Mareen N. •

Frage an Marie Schäffer von Mareen N. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrte Frau Schäffer,

Wie begründen Sie die Maßnahmen? Die Kirchen (vom RKI als ‚Pandemietreiber’ beschrieben) bleiben uneingeschränkt offen, aber die Mama-Outdoor-Sportgruppe darf sich nicht im Freien treffen, ebenso der Rentner-Lauftreff. Die Risikogruppe Übergewicht darf keinen gelenkschonenden, gesundheitsfördernden Aquafitnesskurs besuchen, aber die Fußballer dürfen sich jubelnd umarmen? Würde man diese Gruppen also in Kirchen verlegen und als religiöse Veranstaltung ausgeben, dürfen sie stattfinden?
Das Restaurant muss schließen, aber die Kantine bleibt offen?
Der Sportunterricht findet in den Schulen statt, aber der Vereinssport wird geschlossen?
Die Haare darf man sich schön machen, aber sich am Fuß kein Tattoo stechen lassen?
In den ÖPNV darf gedrängelt und dicht gestanden werden, aber im Kino darf man keine 2m auseinandersitzen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Nagy

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Nagy,

vielen Dank für Ihre Fragen, in denen es um die von den
Landesregierungen zusammen mit der Bundesregierung vereinbaten Maßnahmen
zur Eindämmung des Corona-Virus geht.

Diese Maßnahmen sind ein extremer Eingriff in unser aller
Freiheitsrechte. Ich kann Ihnen aus vollem Herzen versichern, dass diese
Tatsache allen Beteiligten sehr bewusst ist, und sich niemand diese
Entscheidung leicht gemacht hat. Es wurde jedoch in der Runde der
Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin entschieden - und dieser
Einschätzung stimme ich zu - dass diese Einschränkungen für wenige
Wochen notwendig sind um den weiteren exponentiellen Anstieg der an
Covid-19 Erkrankten und Verstorbenen sowie die Überlastung unseres
Gesundheitssystems zu verhindern.

Sie sprechen eine Reihe von Widersprüchlichkeiten an und fragen
beispielsweise, warum Restaurants (für den Verzehr vor Ort) geschlossen
werden, aber Kantinen geöffnet haben; warum Kirchen (im Gegensatz noch
zum Frühjahr 2020) weniger stark betroffen sind und warum nur bestimmte
Formen des Sports abgesagt werden. Einige der Abgrenzungsprobleme sind
sicherlich dem geschuldet, dass wir immer noch zu wenig über das Virus
wissen und daher, um den aktuellen extremen Anstieg der Fälle zu
stoppen, lieber mehr Einschränken als zu wenig. Denn anosnten ist die
Gefahr groß, dass wir wenig später wieder in der selben Situation sind
un einen neuerlichen Shutdown des öffentlichen Lebens brauchen. Andere
der scheinbaren Widersprüchlichkeiten resultieren aus
Gerichtsentscheidungen, beispielsweise über die besondere Stellung der
Freiheit der Religionsausübung. Dass Schulen und ein Großteil der
Wirtschaft unter Auflagen geöffnet bleiben ist wiederum der Hoffnung
geschuldet, die massiven wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen für
viele Menschen, die aus der Reaktion auf die erste Corona-Welle folgten,
dieses mal abmildern zu können.

Ich verstehe die Frustration gut, die diese Regeln auslösen. Allerdings
bitte ich Sie inständig an die eine wichtigste Maxime zu halten: für die
Zeit des aktuellen Teil-Lockdown auf alle Kontakte zu verzichten, die
nicht absolut notwendig sind. Nicht alle Details können perfekt von
solchen Verordnungen geregelt werden, und eine vollständige Überwachung
ist weder möglich noch mit unseren freiheitlichen Rechtsstaat vereinbar.
Ohne ein verantwortliches Handeln Aller wird es uns daher nicht
gelingen, diese Pandemie zu stoppen.

Am 30. Oktober hat der Landtag Brandenburgs in einer Sondersitzung über
den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beraten. Mit der Mehrheit
der Stimmen des Landtages wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet,
den Sie im Volltext auf
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_2200/2266.pdf
finden. Dort haben wir der Landesregierung unter anderem aufgegeben, die
zur Eindämmung der Pandemie umzusetzenden Maßnahmen auf einen engen
Zeitraum zu begrenzen und ständig auf ihre Erforderlichkeit und
Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Marie Schäffer