Frage an Marie Schäffer von Christian v. bezüglich Bundestag
Sehr geehrte Frau Schäffer,
wie stehen Sie zur Verkleinereung des Bundestages? Wieso kommt dieses Thema nicht endlich zur Abstimmung? Es kann nicht sein dass der Bundestag nach der nächsten Bundestagswahl mit Abstand die meisten Abgeordneten in Europa haben wird. Ich folge hier einer Petition des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim, dessen Buch "Der Staat als Beute" bereits Anfang der 1990er Jahre für Aufsehen sorgte. Es ist nicht hinnehmbar dass unser Parlament weiter vergrößert und damit noch teurer wird.
Mit freundlichem Gruß
C. v. D. .Dipl.-Ing.
Sehr geehrter Herr von Dulong,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Wahlrecht ist eine sehr ernst zu nehmende Angelegenheit und wie Sie sehe ich die Notwendigkeit, durch eine Reform das ungebremste Wachstum des Bundestages zu begrenzen.
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der FDP haben im Bundestag einen gemeinsamen Vorschlag zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgelegt, dessen Ziel es ist, die Zahl der Abgeordneten zu verkleinern. Dazu gab es vor kurzem eine Anhörung im
Bundestag, die Sie unter https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjAva3cyMi1wYS1pbm5lcmVzLXdhaGxnZXNldHotNjg1ODcw&mod=mod531790 nachlesen können. Unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_innenausschuss/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNF9pbm5lbmF1c3NjaHVzcy9hbmhvZXJ1bmdlbi82OTYxMDQtNjk2MTA0&mod=mod541724 finden Sie eine Reihe von Stellungnahmen zu diesem Entwurf.
Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, ob es Ihnen nur um die Verhinderung der Vergrößerung des Bundestages durch Überhang- und Ausgleichsmandate geht, oder auch um die Verringerung der Zahl der Mindestsitzzahl geht. Falls es Ersteres ist, dürfte Ihnen der Gesetzesentwurf der
demokratischen Oppositionsfraktionen im Bundestag gefallen (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/146/1914672.pdf).
Als Abgeordnete im Landtag von Brandenburg kann ich allerdings nicht mit über das Wahlrecht zur Bundestagswahl zu bestimmen, das auch die Größe des Parlaments festlegt.
Im Landtag von Brandenburg haben wir eine nach dem Gesetz eine Grundzahl von 88 Abgeordneten. Durch Besonderheiten im Wahlrecht ist es möglich, dass durch Überhang- und Ausgleichsmandate die Zahl auf bis zu 110 erhöht werden kann. Dies ist bislang allerdings noch nicht passiert.
Allerdings: die Zahl von 88 Abgeordneten im Landtag bedeutet, dass kleinere Fraktionen mit 5 Abgeordneten das komplette Portfolio der Landesthemen stemmen müssen. Wenn Sie sich alle Themen in einem Parlament durch fünf teilen, entstehen Aufgabenbereiche, die für eine einzelne Person auch mit großen Mühen nicht mehr in der nötigen Tiefe und Sorgfalt behandelt werden können. Wer sich mit dem guten Argumenten um die Größe von Parlamenten sorgt, sollte auch die Kosten berücksichtigen, die entstehen würden, wenn sich Parlamente - ob nun Regierungs- und Oppositionsfraktionen - nicht mehr angemessen um die anstehenden Aufgaben kümmern können. Die Zahl der Abgeordneten ist dabei nur ein Teil der Gleichung.
Sie sehen, auch wenn wir uns im Fall des Bundestages grundsätzlich einig sind, dass die genauen Details in der Debatte um die Größe eines Parlaments sehr wichtig sind und schnell sehr komplex werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Schäffer