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Marie Schäffer
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Marie Schäffer von Wolfgang G. bezüglich Recht

Wie stehen Sie zur Roten Hilfe, die gemäß Verfassungsschutzbericht 2018 Gewalt rechfertigt und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiert?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

eine Unterstützung bei Gerichtsprozessen ist in einem Rechtsstaat zunächst einmal völlig legitim, denn jeder hat ein Recht auf anwaltliche Vertretung. Allerdings: die Rote Hilfe tut mehr als das. Sie macht die Unterstützung davon abhängig, dass keine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden stattfindet, dass die Aussage verweigert wird und dass man sich auch nicht von begangenen Taten distanziert oder entschuldigt. Das ist meiner Meinung nach hochproblematisch, denn es sendet das Signal aus, dass man nur "dazu gehört", wenn man jede Zusammenarbeit mit dem Rechtsstaat verweigert.

Die Aussage zu verweigern ist aus guten Gründen das Recht von jedem, der einer Straftat verdächtigt wird. Und es ist auch völlig legitim, z.B. in einer Demosituation zu empfehlen, im Falle einer Festnahme die Aussage zu verweigern. Aber in einer schwierigen Lage, in der jemand evtl. dringend auf Unterstützung angewiesen ist, das unmoralische Angebot zu machen "Wir unterstützen dich, aber nur wenn du nicht kooperierst" ist für mich nicht in Ordnung.

Eine genaue juristische Einordnung der Roten Hilfe kann ich aber nicht liefern. In Bremen klagte sie erfolgreich dagegen, vom Verfassungsschutz als "gewaltorientiert" bezeichnet zu werden. Und ob die Bezeichnung "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet" wirklich angemessen ist, steht für mich durchaus zur Debatte. Ein Verbot halte ich daher für unangemessen und nicht aussichtsreich.

Mit freundlichen Grüßen
Marie Schäffer