
(...) eine einseitige Belastung nur von (EU-) Ausländern mit einer Maut ist rechtlich nicht zulässig. Davon abgesehen ist die Verkehrsinfrastruktur bereits vom Steuerzahler über die Mineralölsteuer finanziert, wie auch die laufenden Unterhaltskosten, die ebenfalls aus den Mineralölsteuereinnahmen beglichen werden. (...)