Frage von Hans-Gerd G. • 26.03.2023
Antwort von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 07.05.2024
Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.