
Wenn Wladimir Putin die Bundesrepublik Deutschland angriffe, dann würde Artikel 5 des NATO-Vertrages greifen.
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann MdB
Wenn Wladimir Putin die Bundesrepublik Deutschland angriffe, dann würde Artikel 5 des NATO-Vertrages greifen.
Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Dafür müssten Sie sich an den Hersteller wenden.
Das ist in der Bundesrepublik Deutschland kein sicherheitsrelevantes Thema.
Deutschland ist keine Kriegspartei. Unsere Unterstützung der Ukraine bei der Selbstverteidigung ist völkerrechtskonform.
So steht es im Grundgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Volksvertreterinnen und -vertreter zu bestätigen oder abzuwählen, wenn sie mit deren Arbeit unzufrieden sind und nehmen auf diese Weise Einfluss.
Deutschland würde seine Flugplätze zu Übungszwecken zur Verfügung stellen. Es würden keine Kampfflugzeuge von deutschen Flugplätzen in den Kriegseinsatz starten.