Frage an Marianne Tritz von Tomas B. bezüglich Energie
Umweltgerechte Energie+Verkehr:
Was gedenken Sie zur verstärkten Förderung der erneuerbaren Energien und insbesondere von Solarstromanlagen, gerade auch als Bürgergemeinschaftsanlagen zu tun;und wie sollte die Netzmonopolstellung der großen 4, Eon, RWE, Vattenfall Europe und EnBW überwunden werden, um endlich faire und nicht überteuerte Netzpreise zu erreichen? Was sollten wir tun, um endlich gleiche Bedingungen für das Energieangebot zu schaffen. Atom- und Kohlepolitik wurden und werden milliardenschwer subventioniert, während Mindestpreisvorgaben in einem Monopolmarkt von der CDU/CSU und FDP als Subventionierung bezeichnet werden. Ist das nicht eine schlichte Verkehrung der Tatsachen. Was wollen die Grünen tun, damit hier endlich die Wahrheit öffentlich wird?
Was wollen Sie zur Förderung alternativer Antriebe, wie Elektromotoren oder Hybridtechniken (wie z.B. beim Toyota Prius), gerade auch für Kleinwagen tun? Wären Sie etwa bereit VW dazu anzuregen? Und was ist zur Förderung des ÖPNV zu tun; LGs Bus- und Bahnsystem z. B. fährt leider weiterhin zu oft aneinander vorbei?
Sehr geehrter Herr Biermann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Den zweiten Teil Ihrer Frage nach den alternativen Antrieben habe ich bereits am 6.9. beantwortet. Daher konzentriere ich mich auf den energiepolitischen Teil Ihrer Frage.
Angesichts der Klimakatastrophen aufgrund der zunehmenden Klimaerwärmung durch Treibhausgase und der Endlichkeit unserer Ressourcen ist es von zentraler Bedeutung heute eine Energiewende einzuleiten, die uns „weg vom Öl“ führt. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch auf den Fraktionsbeschluss von Bündnis 90/Die Grünen vom 6. September mit dem Titel „10-Punkte-Sofortpogramm, Weg vom Öl – Rein in die neuen Energien“ hinweisen, den Sie im Internet finden. Zum anderen sehen wir weiter die Notwendigkeit, eine nachhaltige Klimaschutzpolitik im Sinne der Klimaschutzziele von Kyoto voranzutreiben.
Wir Grünen haben während unserer Regierungsbeteiligung zum Beispiel mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), der Ökologischen Steuerreform oder der CO 2-Gebäudesanierung entscheidende Weichen für die Förderung erneuerbarer Energien und die Reduktion von Treibhausgasen gestellt. Einerseits haben wir Rahmenbedingungen zur Energieeinsparung und gleichzeitig wirksame Anreize für die Weiterentwicklung von Zukunftstechnologien geschaffen. Damit haben wir, orientiert an den Klimaschutzzielen, wichtige Voraussetzungen für eine nachhaltige Energieversorgung geschaffen. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgase um 40 Prozent, bis 2050 um 80 Prozent zu senken.
Ihre Eingangsfrage zur Netzmonopolstellung der vier großen Energiekonzerne ist gerade in Hinblick auf die erneuerbaren Energien von zentraler Bedeutung. In der Tat wurden 1997 von der damaligen Regierung viele Fehler gemacht. Der größte Fehler bestand wohl darin, dass die Bundesregierung unter Kanzler Kohl die Ausgestaltung der Wettbewerbsregeln den mächtigsten Marktakteuren selbst überlassen hat. Die großen Konzerne und deren Verbände verhandelten zusammen mit der Industrie. Sowohl die Verbraucher (-verbände) und die neuen Wettbewerber wurden von den Diskussionen weitgehend ferngehalten. Deutschland verzichtete zudem als einziges Land der EU auf eine staatliche Aufsichtsbehörde. Außerdem wurde die Trennung des Netzbetriebs von Energieproduktion und -vertrieb nicht angegangen. Daher hatten die großen Energieversorgungsunternehmen und die Stadtwerke einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber neuen Energieanbietern ohne eigene Netze. Sie konnten Ihre Gewinnmaximierung in den Monopolbereich des Netzbetriebes verlagern und durch Quersubventionierung ihre Wettbewerbsbereiche Energieproduktion, bzw. -vertrieb zu Kampfpreisen anbieten. Die allgemeine staatliche Kontrolle durch das Bundeskartellamt war unzulänglich.
Diese Fehlentwicklung haben wir durch das gerade verabschiedete Energiewirtschaftsgesetz entscheidend korrigiert. Wir haben folgendes erreicht: Die Bundesnetzagentur ist nun mit der Aufsicht über die Energiemärkte beauftragt. Sie soll die Preisbildung für die Netze beaufsichtigen und Quersubventionierung verhindern. Die EVU müssen nun durch informatorische, organisatorische und rechtliche Entflechtung den Netzbetrieb von den anderen Bereichen trennen. Damit haben wir den Wettbewerb auf dem Gasmarkt erst ermöglicht. Anders als im Strombereich gab es hier bislang keine wettbewerbliche Entwicklung. Die vollzogenen Veränderungen führen zu mehr Wettbewerb. Die Anreizregulierung als bindendes Regulierungssystem wurde angestoßen. Zukünftig werden die Netzbetreiber miteinander verglichen, nur der Effizienteste darf zusätzliche Gewinne machen, der Uneffizienteste wird angehalten seine Kosten und seine Preise zu senken. Die Liberalisierung des Mess- und Zählwesens wurde durchgesetzt. In diesem Bereich haben Netzbetreiber ungerechtfertigt hohe Gewinne eingefahren. Hier werden mehr Transparenz und mehr Wettbewerb zu sinkenden Preisen für den Verbraucher führen. Gerne hätten wir noch weitere Veränderungen durchgesetzt. Vor allem unsere verbaucherfreundlichen Ansätze wie das Verbandsklagerecht oder eine klar verständliche Stromkennzeichnung wurden von der CDU/CSU und der FDP im Bundesratsverfahren aktiv verhindert. Daher werden wir uns in der nächsten Novelle des Energiewirtschaftsrechtes dafür einsetzen, weitere Verbesserungen durchzusetzen.
Klar ist, dass wir Grünen die Verbraucherinteressen weiterhin im Fokus haben werden! Die Verbrauchervertreter müssen in den Fachdiskussionen zunehmend eine stärkere Rolle spielen. Angesichts der Ankündigung der Union das von Renate Künast sehr erfolgreich geleitete Ministerium für Verbraucherschutz aufzulösen, sehe ich diese Zielsetzung im Falle eines Regierungswechsels jedoch gefährdet.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zufrieden stellend beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Tritz, MdB