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Marianne Linke
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Frage von Frank B. •

Frage an Marianne Linke von Frank B. bezüglich Gesundheit

Guten Tag sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Linke!

Das Thema Gentechnologie in der Landwirtschaft des Landes McPom liegt ff. in Ihrem Ressortbereich.

Der absolute Experte auf diesem landw.-Sektor, der Linkspartei.PDS Kandidat Professor Dr. Tack, sagt folgendes (ich zitiere seine aktuelle Aussage unter kandidatenwatch):

"Die Linkspartei. PDS hält die grüne Gentechnik für nicht wünschendwert aus den verschiedensten Gründen, u.a. auch wegen der zunehmenden Abhängigkeit der Landwirte von den Saatzuchtkonzernen."

Ein Wahlkreiskandidat der Grünen, Herr Finkenthei, sagt auch noch dieses (ich zitiere ebenfalls seine aktuelle Aussage unter kandidatenwatch):

" (...) was mit dem genetisch veränderten Raps nach der Ernte passiert - daraus wird Rapsöl. Ein großer Teil davon wird zu Treibstoff, einen weiteren finden Sie wahrscheinlich in Ihrer Margarine wieder. Und in anderen Lebensmitteln."

Das berechtigt mich zu folgenden Fragen an Sie, Frau Ministerin Dr. Linke:

1) Warum lassen Sie in McPom die Gentechnik zu, obwohl sich ihr absoluter Fachmann auf diesem Gebiet gegen diese riskante Technologie explizit ausspricht?

(Die Verwendung von GVO im Rahmen von Freisetzungsversuchen als Lebens- oder Futtermittel ist durch das BVL ausdrücklich verboten worden. Herr Finkenthei von den Grünen behauptet aber, der Raps in seinem Wahlkreis würde sich wahrscheinlich in Margarine und in anderen Lebensmitteln - (trotz dieses bestehenden Verbots des BVL) - wiederfinden.)

2) Wie stellen Sie darum absolut sicher, daß GVO aus Freisetzungsversuchen unter gar keinen Umständen in den Nahrungsmittel-/Futtermittelkreislauf gelangen kann, Frau Ministerin Dr. Linke?

Mit freundlichen Grüßen (derzeit aus Köln)

Stets Ihr
Frank Baumeister

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Baumeister,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen und beantworte sie gern.

Zu Ihrer ersten Frage:

Die Landesregierung ist nicht für die Genehmigung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zuständig. Ihre Aufgabe ist es, Freisetzungen zu überwachen. Genehmigt werden diese vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). In Sachen Umweltschutz koordiniert das BVL seine Entscheidungen mit dem Bundesumweltamt, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut.

Stellungnahmen zu Freisetzungsvorhaben geben die biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit sowie die zuständige Behörde des betroffenen Bundeslandes – in diesem Fall: das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern – ab.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Die zuständigen Behörden überwachen die Vernichtung („Inaktivierung“) der geernteten Produkte eines Freisetzungsversuches. Sie wachen zugleich auch über die Einhaltung der mit der Freisetzungsgenehmigung verbundenen Auflagen. Solche Auflagen beinhalten unter anderem besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Transport der GVO’s oder spezielle Maßnahmen, mit denen die örtliche und zeitliche Begrenzung der Freisetzung sichergestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marianne Linke