Frage an Marianne Linke von Erich S. bezüglich Recht
In der Verfassung, Artikel 3 und in der „Menschenrechts-Charta“ Artikel 2, wird gefordert, niemand wegen seiner … Herkunft … zu benachteiligen ….
Wir sehen in den bestehenden – vielleicht bis zu einem bestimmten Termin vertretbaren -Gesetzen, wo für die Ost-Bevölkerung andere Leistungen festgeschrieben sind, als für Westdeutsche und integrierte Ausländer, eine Benachteiligung und damit die Verletzung des Grundgesetzes und der Charta der Menschenrechte und – da kein Ende abzusehen ist – auch eine Diskriminierung.
Entweder müssen die „Ost-Gesetze“ verschwinden oder folgender Passus in die Verfassung aufgenommen werden:
„Der Gleichheitsgrundsatz gilt für alle Deutschen und integrierten Ausländer voll, für ehemalige DDR-Bürger aber nur eingeschränkt“.
Wie steht Ihre Partei zu dieser Frage?
Sehr geehrter Herr Schneider,
Die Linkspartei.PDS bekennt sich zum Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. In der Vergangenheit haben sich PDS-Politiker stets für die Gleichbehandlung aller Menschen, die in der Bundesrepublik leben, eingesetzt. Belege dafür sind zahlreiche Gesetzentwürfe und Bundesratsinitiativen z. B. zur Anerkennung und Angleichung der Renten, zur Anerkennung von Berufsabschlüssen oder zur Angleichung von Löhnen und Gehältern. Diese Initiativen der PDS wurden bisher in der Regel von der Mehrheit abgelehnt und somit bestehen nach wie vor Benachteiligungen für Menschen in Ost-deutschland.
Auch zukünftig wird die Politik der Linkspartei.PDS dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung tragen. Das ist auch im aktuellen Wahlprogramm zur Bundestagwahl so festgeschrieben:
„Wir wollen, dass die Erfahrungen, das Wissen und die Kultur der Menschen in Ostdeutschland als völlig gleichwertig angesehen und behandelt werden.
Dann würde unsere Forderung nach gleichen sozialen Standards und gleichen Löhnen für gleiche Arbeit zwischen Ost und West auch von der großen Mehrheit der Bevölkerung in Westdeutschland akzeptiert werden. Wir wollen, dass die ost- und westdeutsche Geschichte gleichermaßen als deutsche Geschichte behandelt wird."
„Die soziale Grundsicherung steht als Individualrecht jeder und jedem zu. Verwandte sollen nicht als „Bedarfsgemeinschaften" für das Lebensnotwendige in Haftung genommen und eigene Anstrengungen zur Alterssicherung nicht belastet werden. Die Ablehnung unzumutbarer Arbeitsbedingungen darf nicht zum Verlust des Anspruchs führen; Zwang zur Arbeit lehnen wir ab. Als erste Schritte zu einer tatsächlichen Grundsicherung fordern wir:
• Anhebung des Arbeitslosengeldes II auf mindestens 420 Euro in Ost und West
(zuzüglich Kosten der Unterkunft),
• höhere Freibeträge für Ersparnisse vor allem zur Alterssicherung,
• eine deutliche Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten."
„Wir streben als untere Versicherungsgrenze eine Rente mit Grundbetrag von gegenwärtig monatlich 800 Euro an. Noch bestehende Benachteiligungen ostdeutscher Rentner müssen aufgehoben werden"
(Auszüge aus dem Wahlprogramm der Linkspartei.PDS)
Ich kann Ihnen versichern, dass die Einhaltung des Gleichheitsgebots des Grundgesetzes von der Linkspartei.PDS auch in Zukunft vehement eingefordert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marianne Linke