werden Sie der geplanten Einführung der Digital Wallet/Digital ID/ Digital € zustimmen oder sehen Sie wie ich dabei die Möglichkeit und Gefahr der Überwachung und lehnen den Antrag ab?
Guten Tag, Frau Noichl,
werden Sie der geplanten Einführung der Digital Wallet/Digital ID/ Digital € zustimmen oder
sehen Sie wie ich dabei die Möglichkeit und Gefahr der Überwachung und lehnen den Antrag ab?
Mit freundlichen Grüßen
Margit S.
Sehr geehrte Frau S.
herzlichen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität.
Die Position des Europäischen Parlaments wurde am 9. Februar 2023 vom zuständigen Ausschuss für Industrie-Forschung und Energie angenommen und am 16. März 2023 durch das Plenum des EP bestätigt. Am 9. November wurde eine Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission erreicht, die jetzt vom Europäischen Parlament und Rat bestätigt werden muss, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Mit der Verordnung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Spezifizierung der technischen Mindestanforderungen für einen digitalen Geldbeutel, der zukünftig alle Dokumente (Führerschein/ID Karte/Krankenkarte etc.) an einem Ort beherbergen soll, geschaffen werden.
Hintergrund ist die voranschreitende technische Entwicklung im Bereich digitale Identifizierung, welche eine Überarbeitung der bestehenden Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS-Verordnung) erfordert. Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden auch die Rahmenbedingungen für eine europäische digitale Identität (EUid), die allen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen soll, ihren Weg in die europäische Gesetzgebung finden. Dabei sollen zukünftig digitale Brieftaschen zur Verfügung stehen, in denen die jeweilige nationale digitale Identität mit den Nachweisen anderer persönlicher Attribute verknüpft werden kann. Diese Brieftaschen können von Behörden oder privaten Einrichtungen bereitgestellt werden, sofern diese von einem EU-Mitgliedstaat anerkannt sind. Der Verordnungsentwurf beinhaltet dabei auch Bestimmungen zur Bereitstellung und Nutzung von elektronischen Signaturen, welche in verschiedenen Anwendungsbereichen der digitalen Kommunikation beispielsweise zwischen Behörden oder im elektronischen Rechtsverkehrs Anwendung finden können.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben uns besonders dafür eingesetzt, dass Cybersicherheit und Vertrauenswürdigkeit gerade im Hinblick auf die Zertifikate berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben wir einen besonderen Fokus auf den Schutz der Privatsphäre gelegt. Falls eine Drittfirma beispielsweise, wenn sie eine bestimmte technische Anwendung entwickelt oder entsprechende Dienstleistungen im Rahmen der digitalen Brieftasche erbringt, durch diese Zugriff auf sensible hinterlegte Daten erhalten sollte, muss sie zuvor - natürlich nur, wenn sie einen absolut berechtigten Anspruch vorweisen kann - genauestens durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft werden, ob die Daten geschützt sind, die Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung gewahrt sind und möglicher Missbrauch vermieden wird. Was Qualifizierte Website-Authentifizierungszertifikate (QWACs) betrifft, haben wir auf eine klare Trennung der sogenannten “Transport Layer Security (TLS)” und “Qualified Web Authentication Certificates (QWAC)” hingewirkt, um damit den Prozess für die digitale Authentifizierung verbessern können. Die Verpflichtung zur Anerkennung, Interoperabilität und Unterstützung von QWACs wird damit nicht die Freiheit von Web-Browsern, die Cybersicherheit, Domain-Authentifizierung und die Verschlüsselung von Daten, die im Internet verkehren, beeinflussen. Auch haben wir auf Verankerung von Kriterien der Transparenz im Hinblick auf die Digitalisierung von öffentlichen Dienstleistungen, Nichtdiskriminierung sowie Fairness und Zugänglichkeit gedrängt. Die Nutzer:innen sollen die volle Kontrolle die elektronische Brieftasche und ihrer Daten behalten.
Im Hinblick auf die Nutzung der digitalen Brieftasche haben wir das Prinzip der Freiwilligkeit erhalten. Das heißt, wer diese neuen digitalen Möglichkeiten nicht nutzen möchte, wird auch nicht dazu gezwungen dies zu tun.
Die Einigung in den Interinstutionellen Verhandlungen ist erster Schritt zur besseren Umsetzung die digitalen Ziele der Europäischen Union.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Noichl, MdEP