Sehr geehrte Frau Noichl, kann die EU-Kommission Fördermittel direkt z.B an Kommunen oder Firmen auszahlen oder erfolgen die Zahlungen über die Mitgliedsländer?
Hintergrund ist der das viele Regierungen von Mitgliedsländer die Einhaltung von EU-Recht ablehnen. Aber viele Bürger, Firmen oder Kommunen es natürlich falsch finden, dass z.B. die Bundesregierung Schengen weiterhin nicht einhält. Da wäre es ja schlecht, wenn Antragssteller*innen dafür auch noch bestraft werden würden.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
S.
Sehr geehrter Herr S.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die EU-Förderungen sind vielschichtig. Eine konkrete Zusammenfassung bietet Ihnen hierzu die EU-Kommission, die darlegt, welche Förderungen über den Bund (Nationalstaat), Bundesländer oder auch individuell erfolgen.
https://commission.europa.eu/funding-tenders/how-apply/eligibility-who-can-get-funding_de
„Schengen“ bedeutet nicht nur „keine Grenzkontrollen“, sondern hat auch noch andere Inhalte, wie den gemeinsamen Binnenmarkt, an den sich Deutschland sehr wohl hält. Genaueres zur Definition finden Sie hier:
https://www.studysmarter.de/schule/geschichte/europaeische-integration/schengener-abkommen/
Dass die EU-Gelder einfriert, hatte im Fall Ungarn entsprechende Gründe:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ungarn-gelder-eingefroren-101.html
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ungarn-114.html
Mit freundlichen Grüßen
Maria Noichl, MdEP