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Maria Noichl
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Frage von Simone W. •

Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?

3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese betrifft das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), welches ein vom Deutschen Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenes Gesetz ist und bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen, umfasst. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen an das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) oder an Bundestagsabgeordnete in Baden-Württemberg.

Das Europäische Parlament und wir Europaabgeordnete sind in solche Entscheidungen nicht mit eingebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Noichl, MdEP

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