Frage an Maria Noichl von bernd k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Moin Frau Noichl,
Sie setzen sich ja u.a. für Frauenquoten ein.
Wie ist das denn aus Ihrer Sicht mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbaren, wonach jeder Abgeordnete die gesamte Bevölkerung repräsentiert und nicht nur gewisse Gruppierungen.
Und verletzt eine Manipulation des Rechts auf freie Wahlen zugunsten von Frauen nicht die Rechte von Menschen mit Behinderung, oder Migrationshintergrund oder jungen Menschen sowie vielen anderen, für die dann ja auch Quoten eingesetzt werden müssten.
Was fordern Sie also konkret für die anderen in Artikel 3 GG benachteiligt aufgezählten Gruppen?
Sehr geehrter Herr Kroll,
Wie es Antonio Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen zum 75. Jubiläum ausdrückt: "[...] Die Bürgerinnen und Bürger wünschten sich eine gerechte Weltordnungspolitik, die Ergebnisse vorweisen kann und auf allgemeiner, inklusiver und gleichberechtigter Partizipation basiert.[...]“ (https://dgvn.de/meldung/was-die-vernunft-moeglich-machte-75-jahre-vereinte-nationen/)
Der Frauenanteil in Deutschland liegt bei 52%, die Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag 30%.
Aktuell befinden wir uns, so Prof. Silke Laskwoski , auf der 4. Stufe der Diskussion zur Parität, der Stufe der sachlichen Diskussion: "Ein deutliches Zeichen dafür ist die am 8.10.2020 vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundeswahlgesetzes, auf der Grundlage des gemeinsamen Gesetzentwurfs von SPD und CDU/CSU (BT-Drs. 19/22504). Nun ist in § 55 eine Reformkommission geregelt, die bis zum 30.6.2023 Maßnahmen empfehlen muss, „um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf
den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen“. (https://www.vorwaerts.de/artikel/juristin-silke-laskowski-spd-haelt-voellig-recht-paritaetsgesetz-fest)
Weitere Fragen und Antworten zu Parität und Paritätsgesetz finden Sie hier: https://www.fes.de/e/default-7270c0c4ec
Mit freundlichen Grüßen
Maria Noichl, MdEP