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Maria Noichl
SPD
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Frage von bernd k. •

Frage an Maria Noichl von bernd k. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Moin,
ist es richtig,
- dass Sie das Recht der Bürgerinen und Bürger auf freie Wahlen zugunsten starrer Parteilisten einschränken wollen?
- dass nicht die Wählerinnen und Wähler entscheiden, wer in den Paralamenten sitzt, sondern nur noch die Parteien?

"als Vorsitzende der 140.000 SPD-Frauen in Deutschland und Europaabgeordnete der SPD bin ich (freundlich gesagt) überrascht, dass die ehrenwehrte Organisation "Mehr Demokratie" unter ihren Mitgliedern eine Abstimmung (Mitgliederbegehren 1 und Mitgliederbegehren 2) zum Thema Parität durchführt.
Vor 100 Jahren haben progressive Menschen das Wahlrecht für Frauen durchgesetzt.
Aus heutiger Sicht ist das gleiche Recht für Männer und Frauen am aktiven und passiven Wahlrecht ein Meilenstein in der Demokratie.
Kritiker damals haben nicht nur uns Frauen das Können abgesprochen, sondern mit der Gefährdung der Demokratie argumentiert.
Heute ist das Thema "Partizipation von Frauen" bei ALLEN demokratischen Parteien in unterschiedlicher Ausprägung auf dem Tisch.
(CSU/CDU, SPD, Grüne, FDP...) Nur eine einzige Partei, die Partei der Demokratiegegner, stellt sich offen und klar gegen Partizipation, Quoten oder Parität.
Als SPD stehen wir klar für ein Paritätsgesetz, für eine Wahlrechtsreform mit dem Versprechen, zukünftige Parlamente anteilig der Geschlechter in der Gesellschaft zu besetzen. 50:50.
Wir fordern für Frauen dasselbe Recht, das derzeit REGIONEN haben:
Vertreten zu sein.
Das jetzige Wahlrecht wiegt die Vertretung von Regionen schwerer als die Vertretung von Geschlechtern.
Doch zurück zu Ihrer Abstimmung:
Sollte die Gruppe Pro Parität gewinnen, können Sie dies in einer PM veröffentlichen.
Sollte aber die Gruppe GEGEN Parität gewinnen, stärken Sie mit dieser Umfrage nur eine einzige Gruppe, die Gruppe der Antidemokraten.
..."
Zitiert aus Ihrer Mail vom 2. März 2021

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kroll,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kämpfe für Parität.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die konkrete Wahlprüfungsbeschwerde abgewiesen hat - ein Paritätsgesetz ist möglich!

Der 2. Senat sagt ganz klar, dass der Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Wahlrechts einen großen Handlungsspielraum hat - auch in der Abwägung des Verhältnisses des Gleichstellungsgebotes zur Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit. Damit ist und bleibt es eine politische Entscheidung, ob und wie eine paritätische Besetzung der Parlamente durch das Wahlrecht erreicht werden kann.

Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, und einem beschämend niedrigen Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag, ist die Zeit der Lippenbekenntnisse endgültig vorbei: Wer eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an den politischen Entscheidungen sicherstellen will, muss sich klar zu einem Paritätsgesetz bekennen, Vorschläge machen und das Wahlrecht ändern.

Die mit der letzten Wahlrechtsänderung angekündigte Reformkommission muss jetzt endlich eingesetzt werden, Vorschläge für die paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag machen und so schnell wie möglich umsetzen. Die Zivilgesellschaft muss hier mit eingebunden werden. Spätestens bei der übernächsten Wahl muss ein Paritätsgesetz angewandt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Noichl

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