Frage an Maria Noichl von Andrea W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Noichl,
der Volksmund spricht im Zusammenhang von Günstlingswirtschaft oft auch von "Vetternwirtschaft". Bei Report Mainz wollen Sie in diesem Zusammenhang nicht mit CSU Politikern verglichen werden.
Wo sehen Sie konkret den Unterschied ob ein CSU Politiker Vettern oder noch näher Verwandte beschäftigt - oder ob Sie als SPD Politikerin Vettern oder näher Verwandte beschäftigen?
Nachdem Sie nun zugegeben haben, ihren Bruder als Büroleiter zu beschäftigen ergeben sich daraus einige weitere Fragen: Welche Qualifikationen weisst Ihr Bruder auf?
Wie hoch wurde er für die Tätigkeit als Büroleiter bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Weber
Sehr geehrte Frau Weber,
an Ihrem Anschreiben kann ich ersehen, dass Sie als Heidelberg stammen, deshalb erlauben Sie mir, dass ich einen Satz aus dem Bayerischen Abgeordnetengesetz zitiere:
Art. 8: "... nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Landtags verheiratet, im ersten Grad verwandt oder im ersten Grad verschwägert sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben....."
Die Anstellung von Frauen, Eltern und Kindern ist in Bayern seit 2000 verboten.
Als ich 2008 in den Bay. Landtag gewählt wurde, habe ich mich erkundigt. Und nach ausdrücklicher Rücksprache mit dem Landtagsamt (Herr D.) meinen Bruder, der mit mir im 2. Grad verwandt ist, eingestellt.
In der Öffentlichkeit wird immer wieder der Begriff "nahe Verwandte" benutzt. Dies kann ich ja verstehen, aber die Rechtsgrundlage ist differenzierter.
Ich habe mir die Rechtmäßigkeit der Anstellung aus dem Landtag in der vergangen Woche extra noch einmal schriftlich bestätigen lassen.
"Sehr geehrte Frau Abgeordnete Noichl,
unter Bezug auf Ihre Anfrage habe ich Ihnen um 9.56 Uhr die rechtliche Regelung - einschl. der Bemerkung, dass die Beschäftigung von Brüdern erstattungsfähig ist - mitgeteilt. ..... Zur Klarstellung kann ich Ihnen aber nochmals bestätigen, dass die Beschäftigung eines Bruders zulässig und mit dem Abgeordnetenrecht vereinbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
W. D.
Ministerialrat
Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Referat Z I - Personal, Abgeordnete
Maximilianeum
81627 München"
Jetzt werden Sie sicher verstehen, warum ich nicht mit Abgeordneten in einen Topf geworfen werden will, die Kinder, Eltern oder Ehefrauen (also 1. Grades) eingestellt haben - das ist wie gesagt seit 13 Jahren verboten.
Mich freut es, dass Sie so konkret nachfragen, denn so kann ich auch konkret antworten. Wenn das bay. Abgeordnetengesetzt in den kommenden Wochen verändert wird, und ich Zukunft auch Verwandtschaft 2. Grades nicht angestellt werden dürfen, werde ich selbstverständlich meinem Bruder kündigen.
Bitte verstehen Sie, dass ich über die Gehaltshöhe meiner Mitarbeiten keine Auskunft geben kann und will. Sie würden dies auch nicht wollen. Mein Bruder ist bei mir sozialversicherungspflichtig für 40 Stunden die Woche angestellt und seiner Ausbildung entsprechend tarifgerecht eingestuft.
Übrigens: Auf meiner Homepage ist seit 4,5 Jahren ersichtlich, dass mein Bruder bei mir arbeitet, denn Transparenz ist wichtig!
Herzliche Grüße aus Bayern
Maria Noichl
Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecherin für Agrar und Forst der SPD-Landtagsfraktion