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Maria Noichl
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Frage von Thomas S. •

Frage an Maria Noichl von Thomas S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Noichl,

mit dem Bild des Golfers auf Ihrer Homepage weissen Sie darauf hin, dass Golfplätze in manchen Ländern Agrarförderung kassieren. Deshalb sprechen Sie sich für eine Definition des aktiven Landwirts mit einem Mindesteinkommen aus der Landwirtschaft aus.
Daher meine Frage:
Könnte man nicht einfacher in die Verordnung schreiben: "Golfplätze erhalten keine Förderung."

Stattdessen veranstaltet man mit diesem Vorschlag ein neues Bürokratiemonster dem alleine in Bayern über hunderttausend Betriebe unterworfen sind.
Noch dazu greift dieses Instrument nicht, mit Betriebsteilungen oder Zusammenlegungen können die meisten die von einer solchen Regelung getroffen werden, diese umgehen.

Und noch eine zweite Frage:
Halten Sie eine ökologische Vorrangflächen mit 7% wirklich für förderlich für die Umwelt?
Wie wollen Sie verhindern, dass z.B. Betriebe in Gäulagen die für diese Auflage nötigen Flächen im bayerischen Wald anpachten und dort ansässige Landwirte vertreiben oder zum aufgeben zwingen?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

Sie haben recht mit Ihrer kritischen Anmerkung zu dem Foto eines Golfplatzes auf meiner Homepage. Das ist natürlich eine Zuspitzung - denn nicht die Golfer und die Golfplatzbetreiber sind schuld an den für sie ausgeschütteten Agrarsubventionen. Und es bekommen ja auch ganz andere die verschiedenen Prämien: Fluggesellschaften, die außerhalb des EU-Gebiets EU-Zucker in den Kaffee streuen oder Energieunternehmen für die Standplätze ihrer Strommasten...
Sie alle bedienen sich derzeit legal aus den Töpfen, die eigentlich für „die Landwirtschaft“ bestimmt sind. Mein Bestreben ist es, dass die, für die Landwirtschaft bestimmten Töpfe, auch NUR bei Landwirten ankommen.

Deshalb reicht es nicht, lediglich einige nicht gewünschte, aber legale Empfänger auszuschließen. Das würde zu einer langen Liste, die immer wieder begutachtet, bewertet und gegen verschiedene Interessengruppen verteidigt werden müsste, führen.

Stattdessen hat die EU-Kommission eine Positivliste im Auge, um deren Ausgestaltung jetzt gerungen wird. Es soll grundsätzlich nur derjenige Gelder beantragen können, der aktiv Landwirtschaft betreibt, und das muss er natürlich nachweisen. Das führt selbstverständlich auch zu Bürokratie, die sich im Rahmen halten sollte. Aber für diese Nachweise gibt es Geld.
Beispielsweise kann mit der Einkommenssteuererklärung des Antragstellers ohne großen Aufwand der Anteil der Land- und Forstwirtschaftserträge am Gesamtergebnis ermittelt werden. Bedenken Sie bitte, was ein Landwirt für die Agrardiesel-Rückerstattung an Angaben leisten muss.
Zu Ihren Bedenken bezüglich der Betriebsteilungen will ich folgendes anmerken. Die Betriebsteilungen sind mit den derzeit vorgeschlagenen Regelungen zur Degression weitgehend vom Tisch, da das tatsächlich geleistete Arbeitsentgelt der Betriebe von der Basissumme saldiert werden kann.

Sehr geehrter Herr Schmidt, zu Ihrer zweiten Frage, den Vorrangflächen möchte ich folgendes anmerken: Es handelt sich hier nicht, wie Sie befürchten, um eine Flächenstilllegung. Fakt ist, dass verschiedene Berufsverbände bewusst gegen die „Stilllegung“ wettern, obwohl diese nicht in der Diskussion ist! Es geht bei ökologischen Vorrangflächen um Landschaftselemente wie Hecken oder Feldgehölze, die derzeit bereits durch die CC-Vorgaben geschützt sind. Darüber hinaus sollen die Mitgliedsstaaten Auflagen definieren, unter denen eine Nutzung der Vorrangflächen möglich ist. Ich befürchte, dass die CSU mit Ihrer ablehnenden Haltung letztlich die Chance verpasst, die Anforderungen der Vorrangflächen aktiv und praktikabel für Bayern zu gestalten.

Ich setze mich dafür ein, dass Betriebe mit bis zu 20 ha Ackerfläche von der verpflichtenden Ausweisung von Vorrangflächen ausgenommen werden. Darüber hinaus möchte ich, dass vorübergehendes Grünland (z. B. Kleegras…) nicht zur maßgeblichen Ackerfläche gezählt wird. Weiterhin ist mir eine Bewirtschaftung der Vorrangflächen ein Anliegen, beispielsweise die Anerkennung von bewirtschafteten Blühflächen oder Kurzumtriebsplantagen.
Ganz besonders sinnvoll scheint es mir, dass Dauerkulturen von der Verpflichtung der Ausweisung ausgenommen werden, denn hier teile ich Ihre Sorgen der Zupacht von Flächen zur „Stilllegung“.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Noichl

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