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Maria-Lena Weiss
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Frage von Marco K. •

Können Sie mir mitteilen, ob bereits ein Referentenentwurf "Amtsangemessene Alimentation von Bundesbeamten" und die Veröffentlichung hierzu erfolgen wird?

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete Frau Weiss,

das Bundesverfassungsgericht hat am 17. November 2015 umfassende Festlegungen getroffen, das Beamte einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation haben (vgl. Az.: 2 BVL 5/13 des Bundesverfassungsgerichts).

Diese Vorgaben hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (BVerG 2 BVL 4/18) nochmals ausdrücklich bestätigt.

Im Hinblick darauf haben die meisten Landesregierungen ihre Landesbesoldung für ihre Bedienstete angepasst und teilweise schon umgesetzt (vgl. Landesbesoldung Baden-Württemberg).

Können Sie mir mitteilen, ob bereits ein Referentenentwurf "Amtsangemessene Alimentation von Bundesbeamten" und die Veröffentlichung hierzu erfolgen wird?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen
Marco K.

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Antwort von
CDU

Bisher ist uns Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch kein Referentenentwurf zur Anpassung der Alimentation von Bundesbeamten bekannt. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat bereitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der angesprochenen Urteile vor, wie es Anfang Dezember mitteilte.

Das heißt, dass nun die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und die Beteiligung der interessierten Verbände erfolgen wird. Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann. Auch dann wird es sicherlich weitere Änderungen geben.

Eine angemessene Besoldung unserer Bundesbeamten und –beamtinnen, mit der „kluge Köpfe“ für den Staatsdienst gewonnen werden können und so die Arbeitsqualität in den Ämtern gesichert werden kann, liegt grundsätzlich sehr in unserem aller Interesse. Für eine rasche Umsetzung werden wir uns als CDU/CSU-Fraktion stark machen.

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