
(...) Es ist somit damit zu rechnen, dass zeitnah mit der Zustellung der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligung diese auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Wir werden dies zum Anlass nehmen noch einmal bei der Bundesregierung parlamentarisch nachfragen. Angesichts von lediglich zwei verbleibenden Sitzungswochen halte ich die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung im SGB V, noch in dieser Legislaturperiode, für sehr gering. (...)