Wie stehen Sie zur ökonomischen Benachteiligung Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wie stehen Sie dazu, dass Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jegliche Art von Einkommen (z.B. auf die für den Aufbau der Alterssicherung oft erforderlichen Mieteinnahmen oder Kapitalerträge) Beiträge zahlen müssen, während diese Einnahmen bei Angestellten nicht berücksichtigt werden? Widerspricht das nicht dem rechtlichen Gleichheitsgrundsatz?
Warum werden also Selbstständige, die das 2-Klassensystem im Gesundheitswesen nicht nur theoretisch sondern auch praktisch ablehnen, durch diese Ungleichbehandlung bestraft? Und was unternehmen Sie ggfs., um diese Benachteiligung endlich abzuschaffen?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich schicke Ihnen hierzu die gleiche Antwort wie zu Ihrer Frage vom 05.05.
Die Beitragsbemessung misst sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Starke Schultern tragen mehr als schmale, prozentual zum Einkommen.
Die Beitragseinnahmen entscheiden darüber, wie viel Geld für die Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht.
Hier gibt es einen Zielkonflikt zwischen dem verständlichen Bedürfnis nach möglichst geringen Beiträgen und einer guten und qualitativ hochwertigen Absicherung im Krankheitsfall.
Inwiefern eine Differenzierung bei der Beitragsbemessung von gesetzlich versicherten Solo-Selbständigen und Arbeitnehmern gerechtfertigt ist, muss im Zuge der von SPD, Grünen und FDP vereinbarten gesetzlichen Anpassung bei der Beitragsbemessung Selbständiger geprüft werden. Mein Ziel ist es, dass Versicherte nicht überfordert werden, die Beitragsbemessung gerecht ist und keine Möglichkeiten zur Manipulation bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink