Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michaela B. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Michaela B. bezüglich Gesundheit

Wieso gibt es kaum noch/ keine staatlichen bzw. städtisch geführte Krankenhäuser mehr; stattdessen sind so ziemlich alle Kliniken privatisiert und Kapitalgesellschaften (GmbHs)? Das passt nicht zu einem sozialen Gesundheitssystem. Wir zahlen in einen gemeinsamen sozialen Finanzierungstopf ein und die Kapitalgesellschaften greifen diese Gelder - unter Ausbeutung, Personalabbau und Einsparungen an den falschen Stellen - ab, statt dass sie Staat und Kommunen wieder zufließen. Personal wird ausgebeutet und es werden Untersuchungen (v.a. Spiegelungen, Breischluck, Bilgebung) viel zu häufig und ohne Erkenntnisgewinn oder darauf folgende HILFREICHE Behandlungsimplikationen durchgeführt (wegen Geldmacherei). An einer Gesundung und Gesunderhaltung (Ursachenforschung und Behebung) besteht kein (privatwirtschaftliches) Interesse!

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Laut Statistischem Bundesamt befanden sich im Jahr 2017 28,8% aller Krankenhäuser mit 48 % aller Betten in öffentlicher, davon der ganz überwiegende Teil in kommunaler Trägerschaft. Es werden also fast die Hälfte aller Krankenhausbetten von öffentlichen Häusern vorgehalten. Allerdings ist der Anteil der Krankenhäuser bzw. der Krankenhausbetten in öffentlicher Trägerschaft von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In einigen Ländern wie bspw. in Mecklenburg-Vorpommern oder in Hamburg sind die kommunalen Krankenhäuser massiv unterrepräsentiert, während in Baden-Württemberg fast zwei von drei Krankenhausbetten in Häusern öffentlicher Träger stehen. Viele der öffentlichen Krankenhäuser sind privatrechtlich, bspw. als gemeinnützige GmbHs, organisiert.

Auch wir Grünen befürworten einen großen Anteil kommunaler Krankenhäuser, da hier die Bürger über die kommunalen Verwaltungs- und Aufsichtsgremien über das Leistungsangebot mitbestimmen können. Kommunale Krankenhäuser spielen eine große Rolle bei der Sicherstellung der Versorgung vor Ort und halten oft auch in Regionen, in denen private Klinikbetreiber keinen attraktiven Standort sehen, ein Angebot vor. Auch als Akteure in einer sehr viel mehr regional organisierten Gesundheitsversorgung können kommunale Krankenhäuser unserer Ansicht eine wichtige Rolle spielen.

Um die von Ihnen angesprochene „Über- bzw. Fehlversorgung“ zu beenden, die sich u.a. in überflüssigen Untersuchungen und Operationen zeigt, muss sich aber vor allem etwas am System der Krankenhausfinanzierung und an den damit verbundenen Anreizwirkungen ändern.
Wir brauchen zum einen eine tragfähige Lösung der Investitionskostenfinanzierung, damit die eigentlich für Betrieb und Behandlung vorgesehenen Mittel nicht stattdessen für Investitionen verwendet werden.

Und wir brauchen wirksame Strukturkomponenten, die dafür sorgen, dass besondere Vorhaltekosten besser durch Zuschläge abgebildet werden. Denn insbesondere kleinere Häuser der Grundversorgung können häufig ihre Grundkosten nicht durch die DRGs abdecken. Dies führt dazu, dass gerade diese Häuser Defizite erwirtschaften und deshalb mit geringer Personaldecke geführt werden.

Schließlich müssen die Kosten der Digitalisierung abgebildet werden, sowohl bei den Investitionsmitteln als auch bei den Betriebskosten.

Hand in Hand damit gehen muss eine kriteriengeleitete Krankenhausplanung, anhand derer eine bedarfsgerechte Krankenhauslandschaft entsteht, die eine qualitativ gute Versorgung sicherstellt. Dabei muss zwischen Grundversorgung, spezialisierten Zentren und Häusern der Maximalversorgung unterschieden werden.

Was das Krankenhauspersonal betrifft, so ist die gesetzliche Zusage zusätzlich eingestellte Fachkräfte zu Tariflöhnen zu finanzieren, ein Ansatz die bestehende Personallücke in den Krankenhäusern zu schließen. Dieser Weg hat jedoch in einer Zeit eines schwerwiegenden Pflegekraftmangels deutliche Nebenwirkungen.

Da die Regelung nur für den Krankenhaussektor, nicht aber für alle Bereiche der Pflege, inklusive Langzeitpflege und Reha gilt, kommt es zu Personalverschiebungen und weiterer Personalnot in der ambulanten Pflege und in Rehaeinrichtungen. Diese Schieflage muss dringend behoben werden.

Für die Patientensicherheit und die Entlastung der Pflegekräfte braucht es außerdem dringend verbindliche Personalstandards. Personaluntergrenzen definieren nur ein Mindestmaß. Stattdessen brauchen wir bedarfsgerechte Personalbemessungsinstrumente in allen Pflegebereichen.

Es ist auch zu bedenken, dass es angesichts des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung künftig nicht möglich sein wird, die derzeitige europaweit einzigartig hohe Anzahl von Krankenhäusern qualitativ gut zu führen. Darum ist es besonders wichtig, dass die Krankenhäuser eine qualitätsgesicherte, adäquate Versorgung leisten können.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink

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