Frage an Maria Klein-Schmeink von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,
im schwarz-roten Koalitionsvertrag wurde vereinbart: «Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird überarbeitet.» Details legten Union und SPD seinerzeit aber nicht fest.
Meine Fragen an Sie:
1. Wann wird die Medizinisch-Psychologische Untersuchung überarbeitet ?
2. Was soll die Überarbeitung bringen ?
3. Sollen die Untersuchungen mit geschnitten werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gobsch
Anerkannter ehemaliger politischer Häftling
Opfer kommunistischer Verbrechen
Opfer fortgesetzter Behördenwillkür
Sehr geehrter Herr Gobsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Die Überarbeitung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist bereits angelaufen. Im Jahr 2010 hat der 48. Verkehrsgerichtstag konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung der MPU ausgesprochen. Basierend auf diesen Empfehlungen hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, Vorschläge für eine MPU-Reform auszuarbeiten. Dazu wurden zwei Arbeitsgruppen zu den Themen "Informationen für Betroffene" und "Qualitätssicherung" gebildet.
Das jetzige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine eigene Projektgruppe MPU-Reform zur wissenschaftlich-fachlichen Weiterentwicklung ins Leben gerufen, die im April dieses Jahres ihren Schlussbericht vorgelegt hat. Dieser ist in der Reihe „Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen“ (Mensch und Sicherheit, Heft M 257) erschienen.
Seitens des Bundesverkehrsministeriums gibt es derzeit noch keinen Fahrplan für einen gesetzgeberischen Prozess zur MPU-Reform. Auch in unserer Fraktion ist die Meinungsbildung dazu noch nicht abgeschlossen.
Die MPU soll transparenter werden. Zu diesem Zweck wurden bereits die Inhalte für ein eigenes Internetportal erarbeitet und zusammengestellt, die seit Sommer 2013 auf der Website der BASt einzusehen sind. Ein weiteres Feld bei der Reform der MPU ist die Qualitätssicherung der MPU-Beratung und MPU-Vorbereitung, da den Betroffenen immer noch zahlreiche unseriöse Angebote unterbreitet werden. Weitere Unterarbeitsgruppen bestehen unter folgender Bezeichnung: "Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien", "Unabhängige Stelle zur Prüfung von Verfahren und Maßnahmen", "Fragestellungen", "Unabhängige Beschwerdestelle" sowie "Transparenz".
Freundliche Grüße
Maria Klein-Schmeink
Sehr geehrter Herr Gobsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Die Überarbeitung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist bereits angelaufen. Im Jahr 2010 hat der 48. Verkehrsgerichtstag konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung der MPU ausgesprochen. Basierend auf diesen Empfehlungen hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, Vorschläge für eine MPU-Reform auszuarbeiten. Dazu wurden zwei Arbeitsgruppen zu den Themen "Informationen für Betroffene" und "Qualitätssicherung" gebildet.
Das jetzige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine eigene Projektgruppe MPU-Reform zur wissenschaftlich-fachlichen Weiterentwicklung ins Leben gerufen, die im April dieses Jahres ihren Schlussbericht vorgelegt hat. Dieser ist in der Reihe „Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen“ (Mensch und Sicherheit, Heft M 257) erschienen.
Seitens des Bundesverkehrsministeriums gibt es derzeit noch keinen Fahrplan für einen gesetzgeberischen Prozess zur MPU-Reform. Auch in unserer Fraktion ist die Meinungsbildung dazu noch nicht abgeschlossen.
Die MPU soll transparenter werden. Zu diesem Zweck wurden bereits die Inhalte für ein eigenes Internetportal erarbeitet und zusammengestellt, die seit Sommer 2013 auf der Website der BASt einzusehen sind. Ein weiteres Feld bei der Reform der MPU ist die Qualitätssicherung der MPU-Beratung und MPU-Vorbereitung, da den Betroffenen immer noch zahlreiche unseriöse Angebote unterbreitet werden. Weitere Unterarbeitsgruppen bestehen unter folgender Bezeichnung: "Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien", "Unabhängige Stelle zur Prüfung von Verfahren und Maßnahmen", "Fragestellungen", "Unabhängige Beschwerdestelle" sowie "Transparenz".
Freundliche Grüße
Maria Klein-Schmeink