(...) Daher möchte ich im Folgenden sowohl auf Asylbewerber als auch auf EU-Bürger mit und ohne festem Arbeitsverhältnis eingehen. (...) Asylbewerber: Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt, erhält eine Geldleistung, die knapp unterhalb des Hartz-IV-Satzes liegt. Asylbewerbern ist es für neun Monate versagt, eine Beschäftigung aufzunehmen. (...) Allerdings muss dafür klar sein, dass die Stelle nicht adäquat durch EU-Bürger besetzt werden kann. (...) Für die Unterbringung von Asylbewerbern sind die Bundesländer zuständig. (...) EU-Bürger mit festem Arbeitsverhältnis: (...) Jedoch haben alle in Deutschland lebenden EU-Bürger mit Kindern vom ersten Tag an Anspruch auf Kindergeld. (...) EU-Bürger und ihre Familien, die in der Bundesrepublik einen Arbeitsplatz gefunden oder sich selbstständig gemacht haben, haben nach drei Monaten grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen. (...) EU-Bürger ohne festes Arbeitsverhältnis: EU-Bürger, die ohne festes Arbeitsverhältnis in Deutschland leben, haben zwar Anspruch auf Kindergeld, ob sie jedoch Hartz-IV-Leistungen beziehen können, ist bisher umstritten. (...)