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Maria Flachsbarth
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Frage von Heinrich L. •

Frage an Maria Flachsbarth von Heinrich L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbart,

bitte beantworten Sie mir, warum Ihre Fraktion sich weigert, die Liste mit Interessenverbänden zu veröffentlichen, die mit Bewilligung der vier Fraktionen einen Bundestagshausausweis erhalten haben.

MfG H. Luchtmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Luchtmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11.01.2015 via abgeordnetenwatch, in welcher Sie sich nach den Zugangsberechtigungen von Interessensverbänden zum Deutschen Bundestag erkundigen und gleichzeitig die Veröffentlichungen eben jener fordern. Gerne nehme ich im Folgenden dazu Stellung.
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass ich die Schlussfolgerung von Zutrittsberechtigung zum Bundestag auf Kontakte mit Interessenvertretern für nicht besonders belastbar halte. Für Termine mit Interessenvertretern wären deren Zutrittsberechtigungen nämlich überhaupt nicht notwendig. Grundsätzlich ist außerdem hinzuzufügen, dass die Beteiligung von Interessensverbänden im Rahmen der Gesetzgebung ausdrücklich erlaubt - bzw. wegen ihrer Expertise vielmehr erwünscht - ist, was etwa § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zeigt. Der Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Daten von Personen, die den Bundestag besuchen, liegt ein Schutzgedanke zu Grunde. Der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages ist Besuchern auf Wunsch eines jeden Abgeordneten jederzeit zu gestatten. Dafür müssen die Besucher angemeldet werden, was beispielsweise an den verschiedenen Eingängen erfolgt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Personalien dabei nicht gespeichert werden. Nur so können sich Bürgerinnern und Bürger, Unternehmens- oder Gewerkschaftsvertreter, Vertreter von Verbänden und Bürgerinitiativen sicher sein, dass sie ihr Anliegen vertraulich gegenüber dem jeweiligen Abgeordneten vorbringen können. Niemand soll vor dem Aufsuchen eines Abgeordneten zurückschrecken, weil der Name im Anschluss ggf. veröffentlicht wird. Die CDU/CSU-Fraktion hält dies für ein sehr hohes Gut, welches sowohl dem Schutz der einzelnen Besucher als auch dem der grundgesetzlich garantierten freien Mandatsausübung dient. Zur Vereinfachung können Personen, die den Bundestag häufiger aufsuchen müssen, einen Ausweis zum selbstständigen Zutritt in die Gebäude des Bundestages erhalten. Eine Möglichkeit hierfür ist die von Ihnen angeführte Ausstellung eines Ausweises nach Unterstützung eines Parlamentarischen Geschäftsführers der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Insoweit ist dieses Verfahren dem eingangs erwähnten Einzelzutritt auf Wunsch eines Abgeordneten sehr ähnlich. Auch hierfür gilt daher aus unserer Sicht, dass die - in diesem Fall gespeicherten persönlichen Daten der Zutrittspersonen - vertraulich behandelt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth MdB