(...) Die Bundesregierung sah sich zu einer neuen Regelung des Melderechts veranlasst, weil aufgrund der Föderalismusreform und einer damit einhergehenden Grundgesetzänderung gemäß Art. 73 Abs. (...)
(...) Es gibt sehr gute Gründe für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksabstimmungen, wie etwa die Aktivierung staatsbürgerlichen Bewusstseins oder die Wirkung der öffentlichen Meinung als Ergänzung zur Meinungsbildung in den Parteien. Dennoch möchte ich Ihnen im Folgenden kurz begründen, warum ich nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich gegen die Zulässigkeit von Volksabstimmungen auf Bundesebene bin. Zunächst sprechen verfassungsrechtliche Erwägungen gegen die Zulässigkeit einer Volksabstimmung auf Bundesebene. (...)
(...) Im Übrigen halte ich allerdings das Wort "Maulkorb" der Kritiker für zu weitgehend. Denn auch wenn zur Debatte stand, sog. (...)
(...) Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann durch die Geschäftsordnung des Bundestages selbstverständlich nicht aufgehoben werden. (...) In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf die bereits bestehenden, detailliert verfassten Vorschriften über das Rederecht nach den §§ 35 ff. (...) Auch für Mitglieder der Bundesregierung oder des Bundesrates gibt es kein unbegrenztes Rederecht, s. (...) Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird es eine Neuregelung des Rederechts zunächst nicht geben. Alle Bundestagsfraktionen haben sich jedoch darauf geeinigt, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die dem Rederecht des einzelnen Abgeordneten ein hohes Gewicht beimisst und die Funktionsfähigkeit des Parlaments ermöglicht. (...)
(...) Im Laufe der Jahrzehnte wurde der Rentenversicherung nicht nur die Leistung der Renten an die Empfänger der gesetzlichen Renten aufgetragen, sondern auch eine Reihe allgemeiner gesellschaftlicher Aufgaben übertragen, deren Finanzierung der Gesellschaft als Gesamtheit (Steuerzahler) obliegt und nicht allein dem kleineren Kreis der Beitragspflichtigen. Den vom Bund gewährten steuerfinanzierten Zuschüssen zur Rentenversicherung kommt somit auch der Ausgleich dieser gesamtgesellschaftlich gewollten Ausgaben zu. (...)