Frage an Maria-Elisabeth Fritzen von Dietmar M. bezüglich Wirtschaft
Als Einwohner Ihres Wahlkreises wende ich mich heute an Sie.
Als Zollgrenzdienstbeamter gehöre ich organisatorisch der gleichen Zollverwaltung an, die ihre papiermäßig Beteiligten seit geraumer Zeit "Kunden" nennt. Diese an sich sehr begrüßenswerte Änderung im Ton steht im absoluten Gegensatz zu meinem beruflichen Alltag und dem aller im Zollvollzug eingesetzten Beamten.
Die sich ergebenden Konflikte liegen auf der Hand. Firmen, die wir im Visier haben, verschaffen anderen bei uns ihre Arbeit. Das kann nicht gut gehen. Dabei wird für alle Bereiche das Personal nach den gleichen Kriterien ausgewählt.
Das heißt in der Praxis, dass ein ausgebildeter Zollbeamter genauso gut einen hochkomplizierten Steuerbescheid unter Berücksichtigung von EU-Normen fertigen können soll wie den Zugriff auf einen hochgewaltbereiten Rauschgift- oder Zigarettenschmuggler.
Eine schlichte organisatorische Änderung zu einer "Bundesfinanzpolizei" unter dem Dach des BMF könnte diese Problematik beseitigen.
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Migowski,
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Bundestagswahl und der grünen Position zur Bundesfinanzpolizei.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zu Beginn der Legislaturperiode die Einrichtung einer Strukturkommission Polizei gefordert. Wir konnten uns allerdings beim Koalitionspartner hier nicht durchsetzen. Dem Konzept einer Bundesfinanzpolizei stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Wir halten eine Bündelung der polizeilichen Vollzugsaufgaben beim Zoll und eine Trennung von der Verwaltungsaufgaben für sinnvoll. Wir sehen die Bundesfinanzpolizei als Teil der Bundespolizei, sie sollte beim BMI angesiedelt sein.
Es sind die Länder, die sich im Rahmen der Föderalismuskommission gegen die Ausweitung bundespolizeilicher Aufgaben gestellt haben. Eine reine Namensänderung macht wie bereits bei der Umbenennung des BGS in Bundespolizei keinen Sinn, wenn damit nicht auch eine konkrete Aufgabenbeschreibung verbunden ist. Der Zoll nimmt zunehmend Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr war. Hierfür ist eine polizeiliche Aus- und Fortbildung erforderlich. Für den Bereich der Steuerverwaltung sind andere Qualifikationen erforderlich. Eine Trennung der Bereiche ist sinnvoll.
Die EU-Kommission fordert den Aufbau einer „Polizei für den Warenverkehr“, eine Bundesfinanzpolizei könnte diese Anforderung erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Fritzen