Frage an Maria-Elisabeth Fritzen von Sigrid J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Moin, Frau Fritzen,
mit Entsetzen und Ungläubigkeit habe ich heute in der Zeitung taz Folgendes gelesen:
"Kein Sonderrecht für Dänentunnel Die Kieler Jamaika-Koalition und die große Koalition in Berlin wollten die Einspruchmöglichkeiten bei der Planung der Fehmarnbelt- Querung einschränken. Das Vorhaben ist von Bundestagsabgeordneten der SPD, Grünen und Linken in letzter Minute abgebogen worden..."
Wie kann es unter grüner Beteiligung zu solch einer Bürgerrechtsbeschneidung und Umweltschutztorpedierung in Schleswig-Holstein kommen?
Ich bitte um Stellungnahme.
Vielen Dank. Sigrid Jacob
Sehr geehrter Herr J.,
ihre Frage zielt auf das Planungsbeschleunigungsgesetz und dessen Auswirkungen auf das Projekt feste Fehmarnbeltquerung.
Über den Änderungsantrag Schleswig-Holsteins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Planungsbeschleunigungsgesetz) im Bundesrat wurde in der Presse ausführlich berichtet. Nach diesem Gesetz wird die Fehmarnbeltquerung (FBQ) anderen „Vorhaben vordringlichen Bedarfs“ im Sinne des Planungsbeschleunigungsgesetzes gleichgesetzt und damit Großprojekten des Bundesverkehrswegeplans gleichgestellt. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und lag am 8.11. als erste Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung im Bundestag vor, bevor er nochmals in den Bundesrat zur endgültigen Beschlussfassung geht.
Die Änderung zieht nach sich, dass der Klageweg gegen das Projekt verändert und das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zuständig ist. Dies bedeutet auch, dass die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss entfällt.
Hierzu ist zu sagen, dass die Initiative durch das FDP-Wirtschaftsministerium (MWVATT) ergriffen wurde. Die Grüne Seite hat den Antrag innerhalb der Jamaika-Koalition mitgetragen, da sich die Rechtslage nach Einschätzung des MELUND für Kläger*innen nicht verschlechtert. Die Aufnahme der FBQ in den Gesetzentwurf der Bundesregierung diene lediglich der Klarstellung der schon jetzt bestehenden Rechtslage.
Gestützt wird diese Argumentation auf die schon bestehende Gesetzgebung zur FBQ sowie Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes in ähnlichen Fällen. Die Bestätigung dieser Rechtslage ändere nichts daran, dass die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht durch fristgerechten Antrag wiederhergestellt werden könne und auch ansonsten alle Rechtsmittel weiterhin bestehen. Zudem bleibt es dabei, dass weiterhin politisch wie verfahrensrechtlich zahlreiche berechtigte Einwände und Zweifel an dem Vorhaben gibt, die vom Vorhabenträger überwunden werden müssen.
Als GRÜNE stehen wir per Beschluss klar gegen die FBQ - damit stehen wir allein auf weiter Flur. Sowohl CDU und FDP als auch die SPD - sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene - wollen dieses Projekt realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Fritzen