Frage an Maria-Elisabeth Fritzen von Lothar I. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Fritzen,
wie ist Ihre Position zu den Staatsverträgen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den muslimischen und alevitischen Religionsvereinen?
Wie ist ihre Position allgemein zu solchen Staatsverträgen zum Beispiel den Reichkonkordaten?
Und wie ist Ihre Position zu der Trennung von Staat und Religion?
mfG
Lothar Irrgang
Sehr geehrter Herr Irrgang,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Das Verhältnis von Staat und Religion ist immer wieder Gegenstand von intensiven öffentlichen Diskussionen.
Wir Bündnisgrünen unterstützen die Trennung von Kirche und Staat. Die erreichte Trennung von Kirche und Staat ist eine grundlegende Voraussetzung für die positive Rolle von Kirchen und Religionsgemeinschaften als wichtige Kräfte der Zivilgesellschaft. Dies gilt für die christlichen Kirchen, aber zum Beispiel auch für die israelitische Kultusgemeinde sowie andere Religionsgemeinschaften. In vielen Fragen haben wir Bündnisgrünen Kirchen als wertvolle Bündnispartner erlebt. Dazu gehört insbesondere der ökumenische Prozess für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Dazu gehört auch das Eintreten gegen Fremdenfeindlichkeit, für internationale Gerechtigkeit und nicht zuletzt auch das ethische Engagement in Fragen der modernen Gentechnik.
Gerade angesichts der Globalisierung setzen wir uns für die Förderung des Dialogs zwischen den Religionen ein. Wir wenden uns gegen jeden Versuch, Religionsgemeinschaften zu diskriminieren oder sie aus dem religiösen Pluralismus unserer Kultur hinauszudefinieren. Das gilt auch für den Islam, der die europäische Geschichte durch seine Beiträge zur Bewahrung des europäischen Erbes mit geprägt hat.
Die bestehenden Staatskirchenverträge und Konkordate betrachten wir – neben den verfassungsrechtlichen Bestimmungen – als Basis für das Verhältnis von Staat und Religion. Dabei sind Weiterentwicklungen und Veränderungen nicht ausgeschlossen. So wollen wir Grüne auf Bund-Länder-Ebene einen Prozess initiieren, der die vom Grundgesetz geforderten Grundsätze der Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen aufstellt.
Als Grüne folgen wir hier der Maxime: Keine Religion darf diskriminiert oder ungerechtfertigt bevorzugt werden. Bei aller grundsätzlichen Kritik an Verträgen zwischen Kirche und Staat, sind wir für staatliche Gleichberechtigung unter den Religionsgemeinschaften. Deshalb begrüßen wir, dass es mittlerweile in mehreren Bundesländern Staatsverträge mit muslimischen und alevitischen Gemeinschaften gibt und freuen uns darüber, dass auch Schleswig-Holstein den Abschluss eines solchen Staatsvertrages plant. Nach Abschluss der Verhandlungen mit den christlichen Kirchen werden die Verhandlungen Ende des Jahres aufgenommen. Staatsverträge gestalten den verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen aus, in dem Religionsgemeinschaften tätig werden dürfen. Dies finden wir gut und richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Fritzen